Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 58

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Union durchsetzen werden? – Ich meine, das ist wiederum ein Beweis, daß uns von Brüssel, von der Union etwas vorgegeben wird und sich Österreich wieder anpassen muß.

Meine Damen und Herren! Nun zum Bundesgesetz über den medizinisch-technischen Fachdienst und die Sanitätshilfsdienste. Es wird den Ländervertretern der Länderkammer sicherlich bekannt sein, daß es diesbezüglich schon mehrere Bemühungen auf Landesebene gegeben hat. So hat der Steiermärkische Landtag schon im Jahre 1996 und dann wieder im Juni 1998 einstimmig einen Antrag beschlossen, daß für diesen Bereich das Berufsbild neu zu ordnen und zu definieren sei. Dies gilt in erster Linie für die sogenannten Zahnarztassistentinnen, Ordinationshilfen, aber auch für den sogenannten Rettungssanitäter, für den Sanitätsdienst.

Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf wird zwar am Rande auf diese Forderung nach Schaffung eines klaren Berufsbildes eingegangen, aber es ist, so glaube ich, nicht präzise definiert. Meine Damen und Herren! Es sollte aber auch das Ziel sein, daß diese Bereiche bei der Schaffung eines sogenannten Berufsbildes als Lehrberufe geführt werden können. Das würde vorab einmal sicherlich 1 500 neue Lehrplätze schaffen und in der Folge, nachdem diese Berufe sehr frauenlastig sind, sicherlich eine Zahl von etwa 1 500 ganztägigen und halbtägigen Frauenarbeitsplätzen.

Meine Damen und Herren! Bevor ich auf den Inhalt dieses Gesetzes über Sanitätshilfsdienste Bezug nehme, möchte ich mich namens meiner Fraktion bei allen, die ehrenamtlich oder hauptamtlich in diesen Einsatzorganisationen tätig sind, bedanken, denn sie sind es, die das Rettungswesen in Österreich aufrechterhalten! (Allgemeiner Beifall.)

Meine Damen und Herren! Beim vorliegenden Entwurf geht es darum, daß in Hinkunft eine Tätigkeit, die von Rettungshelfern, von Sanitätsgehilfen durchgeführt wird, auf eine Rechtsbasis gestellt, quasi legalisiert werden soll. Es geht – das wurde auch schon angesprochen – um die Handhabung der sogenannten Halbautomaten bei Reanimationen. Die Steiermark hat in diesem Bereich gute Vorarbeit geleistet. Dort wurde dies als Pilotprojekt getestet, und ich meine, auch die Ergebnisse sprechen eindeutig dafür, daß es zu einer bundesweiten Regelung kommt.

Es gab in der gesamten Diskussion natürlich auch einen Wermutstropfen, nämlich daß man bei Erkennen der Notwendigkeit dieser Thematik von seiten der Regierungsparteien einen, wie ich es bezeichnen würde, "politischen Vaterschaftsstreit" um dieses Thema geführt hat, und zwar unter dem Vorwand, es gehe um das Berufsbild, um die Qualifikation. In Wahrheit konnten sich die Regierungsparteien nicht einigen, und ursprünglich war diese Tätigkeit in der Regierungsvorlage nicht vorgesehen. Nachdem das im Ausschuß erkannt wurde, hat man sich mit der Qualifikation, mit dem Berufsbild auseinandergesetzt. Tatsächlich hatte man aber nicht den Mut gehabt. Im guten Glauben, in guter Hoffnung hat man das doch eingebracht, damit halt etwas passiert ist, und es wurde dann vom Ausschuß beziehungsweise im Haus eine Ergänzung angebracht.

Meine Damen und Herren! Die Diskussion insgesamt, wie sie geführt worden ist, war für meine Begriffe nicht ganz "sauber". Das haben die Sanitätshelfer nicht verdient. Ich würde Sie daher einladen – wenn Sie davon überzeugt sind, daß das Rettungswesen nur über diesen Bereich gehen kann –, einem Entschließungsantrag meiner Fraktion zuzustimmen. Denn es ist unbestritten: Der Bedarf ist gegeben, daß eine Regelung vorgenommen wird; es ist unbestritten, daß es positive Auswirkungen hat, und, meine Damen und Herren, die Sanitätshelfer wie auch alle anderen haben es verdient, daß es ein klares Berufsbild gibt.

Ich darf daher namens meiner Fraktion einen Entschließungsantrag einbringen. Dieser lautet:

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:


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