Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 63

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tergesetzes handelt, die möglich wurde, weil die Defibrillatoren durch die neuen Entwicklungen in diesem Bereich nun auch von nicht ärztlich ausgebildetem Personal angewendet werden können.

Ich meine, es ist richtig, daß die Politik schnell handelt, wenn sie die Chance sieht, für Patienten, für Verunfallte Lösungen anbieten zu können. Der Probebetrieb, der in der Steiermark durchgeführt wurde, hat bewiesen, daß wir so weit sind, diese Maßnahme quasi vorwegnehmen zu können. Trotzdem bin ich überzeugt davon und auch sehr bemüht darum, in Kürze das Gesamtgesetz – wie schon gesagt – dem Hohen Haus präsentieren zu können. Seit Monaten finden intensive Verhandlungen dazu statt. Die Verhandlungen sind mit sehr vielen Interessengruppen, die von diesem Gesetz direkt oder indirekt betroffen sind, zu führen.

Ich möchte nur erwähnen, daß es selbstverständlich alle Rettungsorganisationen sind, mit denen wir Gespräche führen, weiters die Interessenvertretungen der Arbeitnehmerseite, die zuständige Gewerkschaft, mit der wir die Verhandlungen zu führen haben, die Ärztekammer, die Apothekerkammer, das Innenministerium, das Landesverteidigungsministerium, die Verbindungsstelle der Bundesländer, die ein wichtiger Gesprächspartner ist, natürlich auch die Gesundheitssprecher und nicht zuletzt auch der Koalitionspartner. – Ich erwähne das deswegen, um die Palette zu vervollständigen und vielleicht doch auch zu illustrieren, daß in diesem Zusammenhang sehr viele unterschiedliche Schwerpunktinteressen unter einen Hut zu bringen sind.

Aus der Sicht des Gesundheitsministeriums und der zuständigen Ministerin liegt die Priorität beim Verunfallten, dem Patienten, der Patientin. Daher habe ich es für richtig erachtet, einen Entwurf zur Begutachtung zu geben, der diesem Interesse sehr umfassend Rechnung trägt. Eine Gesetzesbegutachtung dient eben dazu, daß von allen Stellen Positionen eingebracht werden, um dann auf Basis dieser Positionen zu einem Gesamtergebnis zu kommen. Ich habe es daher als nicht sehr fair empfunden, daß versucht wurde, in der öffentlichen Diskussion den Eindruck zu erwecken, daß mit diesem Gesetzentwurf die Ehrenamtlichkeit abgeschafft wird, daß er eine Verschlechterung der jetzigen Situation mit sich bringen wird. In wesentlichen Bereichen wurden sehr bewußt falsche Daten verwendet.

Ich sage das mit aller Deutlichkeit, weil ich weiß, daß ich jenen Personen, die mit falschen Daten an die Öffentlichkeit getreten sind, vorher die richtigen Daten direkt bekanntgegeben habe. Ich empfinde es nicht gerade als Fairneß in der Politik, so zu arbeiten.

Trotzdem: Wenn es einem um die Sache, um das Ergebnis geht, sollte man diese Dinge wegstecken und sagen: Leider gehört das manchmal auch zur Politik – ich hoffe, es ist nicht die Norm –, es geht um das Ergebnis. Ich hoffe, daß wir dieses in Kürze erzielen werden, daß wir damit den Verunfallten helfen und den im Rettungsdienst hauptamtlich Beschäftigten, insbesondere aber auch den ehrenamtlich Tätigen jene gesetzliche Grundlage bieten, auf der sie mit größtmöglicher Sicherheit arbeiten können. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

13.07

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 20. Jänner 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz geändert wird.


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