Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 106

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den Sozialpartnern jene Einigung gefunden werden wird, die wir auf Regierungsebene bereits in Aussicht genommen haben.

Erlauben Sie mir zu den Fragen 4, 5, 8, 9, 14, 15, 16, 17, 18, 20 und 29 Stellung zu nehmen.

Hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Fragen hat mein Haus aufgrund der schon erwähnten Gespräche in Bad Aussee Gesetzentwürfe erarbeitet, die, wie erwähnt, bereits mit den Sozialpartnern verhandelt werden. Darüber hinausgehende Überlegungen, die materielle Auswirkungen haben, sind im Rahmen der Steuerreform zu verhandeln. Ich trete entschieden dafür ein, daß es dazu kommt, daß das derzeitige Karenzgeld mit 1. 1. 2000 angehoben wird, und ich stelle mir dabei eine Anhebung auf etwa 6 000 S vor.

Zur Frage 6: Das Karenzgeld als Versicherungsleistung ermöglicht erwerbstätigen Müttern beziehungsweise Vätern die vorübergehende Karenzierung beziehungsweise Freistellung von der Arbeit zur Betreuung eines Kleinkindes. Das ist der entscheidende Grundsatz und der Hintergrund einer Karenzregelung. In diesem Zusammenhang ist das Karenzgeld als Versicherungsleistung an den Erwerb eines Anspruches aus einer vorangegangenen Erwerbstätigkeit gebunden. Ich glaube, daß bei der Karenz von diesem Grundsatz nicht abgegangen werden sollte.

Zur Frage 7: Die Möglichkeit, während des Leistungsbezuges einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, halte ich für wichtig und sinnvoll, da dadurch die Integration in die Berufs- und Arbeitswelt – zum Beispiel auch in den eigenen Betrieb – nicht verloren geht und damit die Wiederintegration nach Beendigung der Karenzzeit erleichtert wird. Aus diesem Grund – ich habe mich seinerzeit sehr stark dafür verwendet, daß wir diese Lösung finden konnten – gibt es bereits derzeit die Möglichkeit, während des Leitungsbezuges einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen zu können, ohne daß es zu einer Kürzung des Karenzgeldes kommt. Weiters besteht schon derzeit die Möglichkeit, Teilkarenz und Teilkarenzgeld zu beanspruchen, während einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen wird.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Aus meiner Sicht ist es aber sehr wichtig, daß bei einer Zuverdienstmöglichkeit der Grundgedanke der Karenzregelung nicht konterkariert wird, also der Grundgedanke, daß die Karenz dazu dient, daß die Eltern, der Vater oder die Mutter, genügend Zeit und Möglichkeit haben, die Betreuung des Kindes vornehmen zu können.

Ich möchte zu den Fragen 10, 12, und 19 Stellung nehmen.

Das Karenzgeld als Versicherungsleistung ist ein Teilersatz des wegfallenden Familieneinkommens und bewirkt daher eine gewisse materielle und finanzielle Unabhängigkeit in den ersten Lebensjahren des Kindes. Ich sage dies insbesondere aus der Sicht der Frau.

Zielrichtung ist dabei die existentielle individuelle Unabhängigkeit. Demgegenüber hätte die Einführung eines Kinderbetreuungsschecks aus meiner Einschätzung geradezu gegenteilige Auswirkungen, da eine derartige Leistung nur dann einen positiven Effekt bewirken würde, wenn die für die Kinderbetreuung notwendigen Betreuungsleistungen auch tatsächlich in vollem Ausmaß zur Verfügung stehen – etwas, was derzeit nicht gegeben ist. Ich hingegen verfolge die Forderung nach einer Bereitstellung geeigneter Betreuungseinrichtungen in qualitativer und quantitativer Form, wie wir dies – es ist dies auch die Auffassung der Bundesregierung – durch die Kindergartenmilliarde oder auch im Bereich der Arbeitsmarktpolitik durch Wiedereinsteigerinnenprogramme in Verbindung mit der Kinderbetreuungsbeihilfe forcieren.

Soziale Bedürftigkeiten von Familien beziehungsweise Frauen mit Kleinkindern – die gibt es – sind nach meiner Überzeugung mittels anderer Instrumente, wie zum Beispiel durch die Kleinkindbeihilfe – es kann auch eine andere Bezeichnung haben, auf jeden Fall andere als dem Karenzgeld –, zu berücksichtigen. Über derartige Lösungen gibt es bereits Gespräche, die, so hoffe ich, letztlich auch zu guten Ergebnissen führen werden.

Ich möchte auf die Frage 11 Bezug nehmen, wobei ich hoffe, daß ich sie richtig verstehe: keine Folgen. Ich hoffe, ich habe diese Frage richtig interpretiert.


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