Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 105

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in der Höhe von rund 20 Milliarden Schilling bedeutet. Ich bitte, sich dieser Größenordnung bewußt zu sein: Das ist eine Leistung für die Familien in der Höhe von 20 Milliarden Schilling!

Darüber hinaus gibt es spezifische arbeitsmarktpolitische Programme zum beruflichen Erst- und Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt bei gleichzeitiger Kinderbetreuung, aber auch finanzielle Unterstützung, wie zum Beispiel durch die Kinderbetreuungsbeihilfe, also Leistungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, im Bereich des Arbeitsmarktservice.

Ich möchte auch diverse steuerliche Maßnahmen in Erinnerung rufen, die getroffen wurden. Ich möchte auch darauf verweisen, daß bereits mit 1. Jänner 2000 das große Familienpaket in Kraft treten wird, das ein Gesamtvolumen von über 12 Milliarden Schilling aufweist.

Ich wollte diese Maßnahmen nur in Erinnerung rufen, um zu dokumentieren, daß da nicht nur von Worten und Aussagen die Rede ist, sondern daß dahinter Fakten und auch entsprechende betragliche Volumina stehen, die den Familien, die den Kindern unmittelbar zugute kommen; und diese Politik läßt sich auch durchaus nachvollziehen.

Wenn man zu dem, was schon geschehen ist und auch schon beschlossen wurde, noch die Ergebnisse der Vereinbarungen auf Regierungsebene in Bad Aussee dazunimmt, dann kann davon ausgegangen werden, daß Österreich seine herausragende, zukunftsorientierte familienpolitische Strategie qualitativ weiterentwickeln und dementsprechend diese Vorreiterrolle auch in Zukunft beibehalten wird. In diesem Zusammenhang gehe ich davon aus, daß – wie wir das in der Regierungsklausur in Bad Aussee festgehalten haben – in Zukunft unterschiedliche materielle, soziale und persönliche Situationen in der Familienpolitik auch Berücksichtigung finden werden, daß aber natürlich auch materielle Verbesserungen im jeweiligen budgetären Rahmen Bedeckung zu finden haben.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, in gebotener Kürze auf die verschiedenen Fragen Antwort zu geben. Ich möchte mir erlauben, auch einige Fragen zusammenzuziehen, da sie zusammenfassend beantwortet werden können.

Ich möchte zu den Fragen 1 bis 3 und 21 kurz Stellung nehmen.

Ich habe im wesentlichen vor – diesbezüglich gibt es sowohl mit dem Koalitionspartner als auch mit den Sozialpartnern Gespräche –, die Anspruchsvoraussetzungen für das Karenzgeld bei der Teilzeitkarenz zu vereinfachen, eine flexiblere Gestaltung bei der Karenzzeit zu ermöglichen, einen originären Karenzanspruch für Väter einzuführen, eine Flexibilisierung bei der Teilung des Karenzanspruches möglich zu machen, die Mindestdauer des Karenzurlaubes von drei Monaten auch im Fall der Adoption eines Kindes kurz vor dem Ablauf des zweiten Lebensjahres zu ermöglichen, flexiblere Meldefristen für die Inanspruchnahme von Karenzurlauben einzuführen, das Recht der karenzierten Beschäftigten auf Information über wichtige Betriebsgeschehnisse zu ermöglichen und weiters die Möglichkeit zu schaffen, daß aus Anlaß des erstmaligen Wechsels der Betreuungsperson Karenzurlaub in der Dauer von einem Monat gleichzeitig – was jetzt nicht möglich ist – sowohl vom Vater als auch von der Mutter in Anspruch genommen werden kann, ohne daß sich die Erhöhung des bisherigen gesetzlichen Anspruches auf Karenzurlaub daraus ergibt. Ich glaube, daß das eine wichtige Maßnahme für Eltern ist, wenn sie ein derartiges Bedürfnis haben.

Andererseits möchte ich aber auch erreichen, daß ein Anspruch auf Verhinderungskarenzurlaub des Vaters bei Wegfall der überwiegenden Betreuung durch die Mutter gegeben ist – etwas, das in der derzeitigen Regelung noch nicht möglich ist –, darüber hinaus soll Elternkarenzurlaub in der Gesamtdauer von sechs Monaten für den Fall der Adoption eines Kindes zwischen dem zweiten Lebensjahr und dem Schuleintritt eines Kindes gewährt werden, und nicht zuletzt habe ich Überlegungen zur Flexibilisierung bei der Teilzeitkarenz angestellt.

Es ist dies ein sehr umfangreiches arbeitsrechtliches Paket, das weiterentwickelt werden soll und zu einer flexibleren, vereinfachten Inanspruchnahme des Karenzurlaubes führen und damit auch eine bedarfsgerechte Karenzregelung für Eltern ermöglichen soll, die natürlich auch mit den betrieblichen Erfordernissen in Einklang zu bringen ist. Aber ich erwarte mir doch, daß mit


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