Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 104

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Es geht uns aber nicht nur um die Betreuung der Kinder, es geht uns auch um die pensionsrechtliche Berücksichtigung der Frauen, die zu Hause bleiben. Derzeit ist es aber niemandem möglich – es sind meistens Frauen; ich habe noch von keinem Mann gehört –, allein aufgrund von Kindererziehungszeiten eine Pension zu begründen. (Widerspruch bei Bundesministerin Hostasch. ) – Auch wenn man gearbeitet hat und es nur wenige Jahre waren, ist es nicht möglich, Frau Ministerin! Aber Sie können dann sagen, daß es nicht so ist.

Erstens einmal muß eine Frau, um die vier Jahre zu bekommen, im Abstand von vier Jahren ihre Kinder bekommen, und zweitens kommen diese Kindererziehungszeiten erst dann zum Tragen, wenn sie schon 15 Jahre gearbeitet hat. Ich glaube, das ist den Frauen gegenüber unfair, die durch die Kindererziehung einen wertvollen Dienst an der Gesellschaft leisten.

Wir, sehr geehrte Damen und Herren, treten dafür ein, daß der Arbeitsplatz Familie den gleichen Stellenwert hat wie eine außerhäusliche Berufstätigkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Abschließend möchte ich Ihnen noch etwas zum Nachdenken mitgeben, was Frau Dr. Noelle-Neumann, die immerhin die Grande Dame der deutschen Sozialforschung ist, gesagt hat. Sie meint: Der Stolz auf unsere Arbeit, auf die Familie, unsere Kinder und unser Land ist ein positives Gefühl, das Menschen mit ihrer Umwelt verbindet und sie zur Selbstlosigkeit befähigt. – Ein Phänomen, das uns heute oft abgeht. – Menschen, die zum Stolz auf Eigenes fähig sind, haben mehr Vertrauen zu anderen Menschen, auch Vertrauen zum Staat und seinen Institutionen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke doch, daß wir uns einig darüber sind, daß wir dafür Sorge tragen sollen, daß wir auf unsere Jugend und auch auf unser Land stolz sein können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.16

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zur Beantwortung hat sich zunächst die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu Wort gemeldet. – Bitte.

16.16

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Werter Ministerkollege! Sehr geschätzte Damen und Herren! Die zentrale und auch prioritäre Zielsetzung der Familienpolitik der österreichischen Bundesregierung liegt unter anderem in einer sozial gerechten Gestaltung der familienpolitischen Leistungen, insbesondere durch die systematische Förderung der Vereinbarkeit von familiären Betreuungspflichten und auch Erwerbstätigkeit sowie die Unterstützung, die finanzielle Entlastung im Zusammenhang mit Versorgungs- und Betreuungspflichten gegenüber Kindern und die Förderung für Kinder, damit sie eine langfristige, stabile und persönlich befriedigende Berufskarriere ermöglicht bekommen.

Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung ist das System der Familienförderung in Österreich weltweit vorbildhaft. Rund 11 Prozent der Sozialausgaben in Österreich gehen an Familien, im Durchschnitt der Europäischen Union sind es nur 8 Prozent. Ich glaube also, die Sozialausgaben in Österreich sind eine sehr bemerkenswerte Größe! (Beifall bei der SPÖ.)

Mit einem Anteil von 3,3 Prozent am Bruttoinlandsprodukt steht Österreich an vorderster Stelle. Ich möchte auch daran erinnern, daß anfangs der neunziger Jahre bezüglich der Aufwendungen für Familien eine Steigerung um 55 Prozent vorgenommen wurde, und ich darf Sie nur an die wichtigsten Errungenschaften dieser Epoche erinnern, die in den verschiedenen Leistungskategorien vorgenommen wurden: bei den Familienbeihilfen, beim Wochengeld, bei den Geburtenbeihilfen, beim Karenzgeld, bei Betreuungsplätzen in Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen, bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Pensionsrecht. Aber es ist seinerzeit mit der Steuerreform auch eine Reihe von Maßnahmen im Steuerrecht vorgenommen worden.

Weiters ist festzuhalten, daß eine Reihe von Maßnahmen ebenfalls unmittelbar oder mittelbar den Familien zugute kommt: Ich meine da die umfassende, beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen. Es sind dies in der Krankenversicherung 34 Prozent, was einen Leistungsaufwand


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