Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 109

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99 Prozent der Fälle die Frauen und Mütter Österreichs – keinen Anspruch auf Karenzgeld haben, während 89 Prozent diesen Anspruch sehr wohl haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

In Zahlen ausgedrückt sind das auf der Basis der Karenzgeldbezieher des Jahres 1997 10 000 Eltern und im Jahre 2000 aufgrund des leider Gottes sehr rasch vor sich gehenden Geburtenrückganges rund 8 500 Eltern, die nach derzeitiger Rechtslage keinen oder nur den halben Karenzgeldanspruch haben. Es handelt sich dabei um Bevölkerungsgruppen, die sicherlich nicht zu den sehr gutgestellten gehören, was den materiellen Hintergrund anlangt. – Denken Sie an Schülerinnen, denken Sie an Studentinnen, denken Sie an Bezieherinnen von geringfügigen Einkommen – 3 899 S ist die neue Grenze für ein geringfügiges Einkommen.

Allein im Dezember letzten Jahres waren 132 000 Frauen gemeldet, die ein solches geringfügiges Einkommen beziehen. Jetzt weiß ich schon, daß nicht alle Frauen nur dieses geringfügige Einkommen beziehen – das kann dazuverdient werden und und und –, aber ich gehe davon aus, daß Zehntausende Frauen mit diesen 3 899 S auskommen müssen, und angesichts dessen sollte es doch, so glaube ich, vor allem auch aus sozialer Rücksichtnahme diesen Karenzgeldanspruch geben.

Ich glaube auch, daß man bei Unternehmerinnen und Bäuerinnen nicht davon ausgehen kann, daß das eine Frau Flick oder wen auch immer trifft. Das mag in Einzelfällen denkbar sein, aber der Regelfall ist, daß es sich durchschnittlich um eher schwächergestellte Frauengruppen, Elterngruppen handelt.

Ich kann nicht nachvollziehen, warum Herr Kollege Edlinger mit einer heutigen Schlagzeile mitteilt, daß die Mehrkosten dieses Karenzgeldes für alle 7 Milliarden Schilling betragen sollen. Ich bedauere, Ihnen mitteilen zu müssen, daß das für mich nicht nachvollziehbar ist; denn ich gehe von Mehrkosten in der Höhe von 800 Millionen Schilling – dies als Obergrenze – aus. 800 Millionen Schilling sind viel Geld, aber im Hinblick auf die zu erwartenden Überschüsse im FLAF verantwortbar. Das ist machbar, das ist finanzierbar.

Ich spreche mich auch klar dafür aus, nicht neuerlich unterschiedliche Leistungen zu strukturieren und einem Teil der Mütter Karenzgeld zu geben, einem anderen Teil der Mütter eine andere Leistung zukommen zu lassen. Ich bin für Karenzgeld für alle Mütter – ausgehend vom Anspruch des Kindes. Ein Kind, das in Österreich seinen Aufenthalt hat, ist heute schon Ausgangspunkt für die Familienleistung Familienbeihilfe und soll in Zukunft auch Ausgang sein für die Familienleistung Karenzgeld. Das ist klar, das ist transparent, das ist übersichtlich und würde zirka 8 500 Eltern oder Kinder betreffen. Hochgerechnet auf das Jahr 2000 würde dies, wie gesagt, Mehrkosten in der Höhe von 800 Millionen Schilling verursachen.

Daß man über eine Valorisierung des Karenzgeldes zu sprechen hat – ich komme in meiner Anfragebeantwortung noch konkret darauf zu sprechen –, ist klar. Frau Kollegin Hostasch hat auch eine Zahl genannt. Diese Zahl ist de facto zwischen den Koalitionspartnern paktiert. Dieser Wert ist allerdings erst nachvollziehbar, wenn man diese Valorisierung in Verbindung mit anderen Valorisierungen beschließt. Die Valorisierung ist jedenfalls bereits klargestellt. Sie ist aber ganz sicher nicht unter dem Begriff "Karenzgeld für alle" zu fassen und daher auch nicht im Betrag von 7 Milliarden Schilling enthalten.

Familienpolitik umfaßt aber sicherlich mehr. Ich habe daher mit Finanzminister Edlinger, mit Frau Kollegin Mag. Prammer und anderen ziemlich genau vor Jahresfrist ein Familienpaket 2000 vereinbart. Es beinhaltet wichtige Verbesserungen im Bereich des Karenzgeldes, unter anderem die besprochene Valorisierung, aber – dies sei fairerweise angemerkt – nicht das Karenzgeld für alle, das ist in diesem Familienpaket 2000 nicht enthalten gewesen. Es beinhaltet weiters – das ist gerade für Mitglieder des Bundesrates, die per definitionem aus den Bundesländern kommen, wichtig –, daß wir im Bereich der Schülerfreifahrt Verbesserungen anstreben. So sollen die Mindestentfernung gerade für jüngere Schüler von zwei auf einen Kilometer gesenkt und die Schülerfreifahrt auch auf Internatsschüler und Lehrlinge, die in die Berufsschule


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