Bundesrat Stenographisches Protokoll 651. Sitzung / Seite 45

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Ministerium und Ihnen allen ein recht herzliches Dankeschön für diese Novelle. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

11.13

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Windholz. – Bitte.

11.13

Bundesrat Ernest Windholz (Freiheitliche, Niederösterreich): Frau Vizepräsidentin! Hohes Haus! Ich erlaube mir, auch Herrn Zollwachebrigadier Johann Wagner aus dem Bereich des Finanzministeriums zu begrüßen. Von dem Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz werden wir uns alle wohl wünschen, daß es totes Recht bleiben möge. Die Gewaltbereitschaft nimmt jedoch immer mehr zu, und es gibt immer wieder ganz tragische Fälle.

Ich begrüße es außerordentlich, daß es zu dieser Novellierung kommen wird. Das betrifft vor allem zwei Bereiche, zum einen die Ausdehnung der Anspruchsberechtigten in § 10a und zum zweiten die Erhöhung der Mittel in § 7 Abs. 1 von derzeit 1 Million auf 1,5 Millionen Schilling.

Ich möchte hier aber doch klar deponieren, daß uns Freiheitlichen bezüglich dieses Themas noch einige Dinge abgehen. Zum einen betrifft das § 9 Abs. 4, in dem vorgesehen ist, daß auf die Leistungen des Bundes nach den Absätzen 1 bis 3 kein Rechtsanspruch bestehe. Wir meinen, dieser Passus, dieser Abs. 4 gehört gestrichen. Es muß ein Rechtsanspruch bestehen.

Weiters betrifft § 9 Abs. 1 Ziffer 1 die Aufnahme des Schmerzengeldes. – Dies ist noch immer nicht erfolgt. Man kann nur hoffen, daß die Verantwortlichen weiterhin hinter der Exekutive stehen und es rasch zu einer Novellierung kommen wird, bei der diese Dinge, die von mir hier im negativen Bereich aufgezählt wurden, entsprechend novelliert und bereinigt werden. Im Nationalrat blieb ein diesbezüglicher Initiativantrag beziehungsweise Abänderungsantrag der Freiheitlichen leider Gottes in der Minderheit und fand noch keine Mehrheit. Ich hoffe, daß sich dies bald ändern wird. – Ich bedanke mich für die Zustimmung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.16

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

2. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1999 betreffend ein Kooperationsübereinkommen zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Italienischen Republik, dem Königreich Spanien, der Portugiesischen Republik, der Griechischen Republik, der Republik Österreich, dem Königreich Dänemark, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, Vertragsparteien des Schengener Übereinkommens und des Schengener Durchführungsübereinkommens sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen betreffend den Abbau der Personenkontrollen an


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