Bundesrat Stenographisches Protokoll 651. Sitzung / Seite 44

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Hilfeleistungsgesetz geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor. Ich kann daher von einer Verlesung Abstand nehmen und mich auf die Antragstellung beschränken.

Der Ausschuß für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. März 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Gstöttner. – Bitte.

11.10

Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Wir können erleben, daß an den Exekutivdienst immer höhere Anforderungen gestellt werden. Höhere Anforderungen bedeuten aber auch gesteigertes Risiko, was wiederum eine verstärkte, spezielle Ausbildung für Sondereinheiten und Einsatzkommanden erforderlich macht.

Leider kommt es immer wieder zu schweren und tödlichen Unfällen. Anlaßfälle zeigen, daß besonders oft Jungfamilien betroffen sind beziehungsweise betroffen waren. Die vorliegende Gesetzesnovelle beinhaltet, daß der Bund die besonderen Hilfeleistungen an Wachebedienstete oder deren Hinterbliebenen auch dann erbringt, wenn diese Bediensteten im Zuge ihrer Ausbildung einen Dienst- oder Arbeitsunfall erleiden. Diese neue Regelung und auch der Entschluß, den ursprünglichen Betrag von 1 Million auf 1,5 Millionen Schilling aufzustocken, sind zu begrüßen. Es bringt dies eine erhöhte Sicherheit und bestimmt auch mehr Motivation für die Betroffenen mit sich.

An dieser Stelle möchte ich den Exekutivorganen für ihre verantwortungsvolle und erfolgreiche Tätigkeit im Dienste unserer Sicherheit herzlich danken.

Die sozialdemokratischen Bundesräte werden gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einwand erheben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

11.11

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Richau. – Bitte.

11.11

Bundesrat Franz Richau (ÖVP, Kärnten): Herr Bundesminister! Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Novellierung des angeführten Gesetzes ist, wie schon erwähnt, ein wichtiger Schritt für die mehr als 30 000 österreichischen Exekutivbeamten. Zum einen wurden in diese Novelle all jene Punkte eingebaut, die in den letzten Jahren Probleme bereitet haben. Unfälle bei Übungen, einsatzähnlichen Übungen und so weiter wurden nicht als Unfälle gewertet, und somit war man von diesem Gesetz ausgeschlossen.

Zum zweiten haben aber die letzten Jahre gezeigt, daß gerade der Beruf des Exekutivbeamten größere Anforderungen mit sich gebracht hat und das Risiko, vor Ort irgendeinen Schaden zu erleiden, größer geworden ist. Da wurde ein wichtiger Schritt für die Familien der Exekutivbeamten gesetzt, weil es sich vielfach gezeigt hat, daß in den letzten Jahren bei Dienstunfällen, bei tödlichen Unfällen die Familie beziehungsweise die Hinterbliebenen im gesamten nicht abgesichert waren.

Diese Gesetzesnovelle beinhaltet nun diese Sicherung; dafür ein recht herzliches Dankeschön.

Ich möchte mich aber hier auch auf die Seite der Betroffenen und all jener stellen, die an diesem Gesetz mitgewirkt haben, und ihnen danken. Ich habe den Verlauf dieses Gesetzes und den Verlauf dieser Novelle mitverfolgt, weil ich zum Teil selbst involviert war. An meiner Dienststelle war einer meiner Kollegen eigentlich der Initiator dafür. All jenen der Personalvertretung in der Exekutive, die sich mit diesem Problem befaßt haben, den politisch Verantwortlichen, dem


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