Bundesrat Stenographisches Protokoll 651. Sitzung / Seite 83

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zu dient, den Mitarbeitern im Unternehmen die Identifikation mit ihrem Unternehmen leichter zu machen – dadurch eine Beschädigung und Schlechterstellung erfährt. Fragen Sie mich nicht, warum das sein muß.

Ich befürchte, daß es angesichts der Entwicklung der Frankfurter Börse und der Brüsseler Börse zu einer Kapitalabwanderung kommen wird, daß die Unternehmen von der eher sehr schwach agierenden Wiener Börse zu den risikofreudigeren Börsen in Frankfurt oder Brüssel abwandern werden. Die Gebühren sind dort günstiger. Dort gibt es regen Handel. Dort gibt es Liquidität. Dort gibt es Anreiz, zu handeln. Es werden sich dort über kurz oder lang die kapitalstarken Unternehmen tummeln.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie sich ein wenig an den Börsen von Budapest, Warschau, Laibach oder Zagreb umsehen, dann werden Sie sehen, daß dort Unternehmen der Telekom-Branche und der Pharmaindustrie notieren. Schauen Sie einmal im Kursblatt nach, welche Unternehmen bei uns an der Wiener Börse notieren! Dort finden sie keines dieser Unternehmen. Wenn Sie sich die Studien ansehen, werden Sie erkennen, daß genau das die Unternehmen sind, die enorme Zuwachsraten haben. Das sollte uns nachdenklich machen, damit wir uns fragen, warum das in Österreich nicht der Fall ist.

Ich glaube daher, daß wir angesichts des heutigen Geschäftsstückes, bei dem es darum geht, eine Erleichterung im internationalen Wettbewerb zu schaffen, auch in der Frage des Kapitalmarktes Maßnahmen setzen sollten, die nicht eine Erschwernis, sondern eine Erleichterung im internationalen Wettbewerb darstellen. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

13.58

Präsident Gottfried Jaud: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Johann Kraml. Ich erteile es ihm.

13.58

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich vorerst für die Lehrviertelstunde des Kollegen Dr. Maier. Was ich jetzt gehört habe, erspart mir, einiges zu lesen. Ich bin aber doch der Meinung, daß Steuergerechtigkeit für die Bürgerinnen und Bürger etwas besonders Wichtiges ist und daß dieses Wort nicht nur so dahingesagt werden darf. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz ändert das Handelsgesetzbuch, das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz und das Versicherungsgesetz, und zwar dahin gehend, daß bei Konzernabschlüssen international anerkannte Rechnungslegungs-grundsätze Anwendung finden können. Bisher herrschte hier Doppelgleisigkeit. Firmen, die sich internationales Kapital beschaffen wollten, mußten zum Abschluß gemäß dem Handelsgesetzbuch auch einen Konzernabschluß nach den international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen vorlegen. Diese Doppelgleisigkeit war mit hohen Kosten verbunden, zudem haben die zwei Abschlüsse auch für Verwirrung bei den Investoren gesorgt.

Im Unterschied zum Jahresabschluß des Einzelunternehmens, der für Fragen der Gewinnausschüttung und als steuerliche Bemessungsgrundlage relevant ist, erfüllt der Konzernabschluß eine reine Informationsfunktion über die wirtschaftliche Lage des Konzerns. Der Konzernabschluß stellt daher vor allem für börseorientierte Unternehmen eine maßgebliche Entschei-dungsgrundlage für Investitionsentscheidungen der Anleger dar.

Wenn österreichische Konzerne an ausländischen Investoren interessiert sind, dann müssen sie sich deren Informationserwartungen anpassen.

Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Konzernabschlußgesetz schaffen wir für die Unternehmen die entsprechenden Möglichkeiten, internationales Kapital hereinzuholen, und erleichtern ihnen zudem die Arbeit. Meine Fraktion wird daher die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

14.00


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