Bundesrat Stenographisches Protokoll 651. Sitzung / Seite 86

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Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

14. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 24. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird (1431 und 1605/NR sowie 5894/BR der Beilagen)

Präsident Gottfried Jaud: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Dipl.-Ing. Hannes Missethon: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 24. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird. Der schriftliche Bericht ist Ihnen zugegangen. Ich beschränke mich daher auf die Verlesung des Antrages:

Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. März 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Gottfried Jaud: Ich danke für die Berichterstattung.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

15. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 24. Februar 1999 betreffend ein Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits samt Anhang und Schlußakte (1482 und 1606/NR sowie 5895/BR der Beilagen)

Präsident Gottfried Jaud: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung: Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits samt Anhang und Schlußakte.


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