Bundesrat Stenographisches Protokoll 651. Sitzung / Seite 87

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Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Dipl.-Ing. Hannes Missethon: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 24. Februar 1999 betreffend ein Abkommen über die wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits samt Anhang und Schlußakte.

Der schriftliche Bericht ist Ihnen zugegangen. Ich beschränke mich daher wieder auf die Verlesung des Antrages:

Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. März 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Gottfried Jaud: Ich bedanke mich für die Berichterstattung.

Mir liegen keine Wortmeldungen vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist damit angenommen.

16. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 24. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe (Wirtschaftstreuhandberufsgesetz – WTBG) (1273 und 1635/NR sowie 5877/BR der Beilagen)

17. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 24. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (1636/NR sowie 5878/BR der Beilagen)

18. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 24. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert wird (1637/NR sowie 5874 und 5879/BR der Beilagen)

Präsident Gottfried Jaud: Wir gelangen nun zu den Punkten 16 bis 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe (Wirtschaftstreuhandberufsgesetz),

ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert wird.


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