Bundesrat Stenographisches Protokoll 651. Sitzung / Seite 88

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Die Berichterstattung über die Punkte 16 bis 18 hat Herr Bundesrat Friedrich Hensler übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Friedrich Hensler: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu den Tagesordnungspunkten 16, 17 und 18 kurz berichten. Die schriftlichen Berichte liegen Ihnen vor, ich beschränke mich daher auf das Wichtigste.

Zu Tagesordnungspunkt 16: Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 24. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe.

Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. März 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Zu Tagesordnungspunkt 17: Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 24. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird.

Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. März 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 18: Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 24. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert wird.

Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. März 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Gottfried Jaud: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. André d'Aron. Ich erteile ihm dieses.

14.16

Bundesrat Dr. André d'Aron (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, die Novelle zur Gewerbeordnung und die Novelle zum Verwaltungsgerichtshofgesetz werden seitens der freiheitlichen Fraktion in einigen Bereichen durchaus positiv gesehen. In anderen Bereichen wiederum entsteht der begründete Eindruck, daß durch dieses Gesetz und die Novellen jene Strukturen verstärkt werden, welche zu einem Hemmnis hinsichtlich der positiven wirtschaftlichen Weiterentwicklung Österreichs führen.

Zunächst zu den positiven Aspekten – Sie sehen daran, daß wir diesen Entwürfen auch positive Aspekte abgewinnen können –: Die Schaffung neuer, bedarfsgerechter Berufsbilder ist ein Ziel, mit dem sich natürlich auch die Freiheitlichen identifizieren können und werden. Das bedeutet nicht unbedingt, daß der Staat überall eingreifen muß, vielmehr ist es schon sinnvoll, diese neuen Berufsbilder von der Seite der Wirtschaftspolitik zu identifizieren.

Nunmehr zu den von uns gesehenen deutlichen Mängeln dieser Regelungen: Die geplanten Berufe Selbständiger Buchhalter und Gewerblicher Buchhalter führen zu einer Verunsicherung hinsichtlich des Wissens über ihre Befugnisse, und zwar für den Konsumenten. Es stellen sich die Fragen: Wer ist wofür berechtigt? Wie können vor allem Kleinunternehmer eine ausreichende Unterscheidung treffen?

Aus unserer Sicht wurde der den geplanten Berufsbildern zugrundeliegende Markt, nämlich die in Frage kommenden Unternehmer und Unternehmen, zu wenig betrachtet und seitens des


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