Bundesrat Stenographisches Protokoll 651. Sitzung / Seite 100

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se an den jeweiligen Jugendwohlfahrtsträger weiterzumelden.

Ich gehe davon aus, daß damit das "Doctor-Hopping" oder "Hospital-Shopping" vorbei ist, weil sich diese Jugendwohlfahrtsträger in den Ländern natürlich vernetzen werden. Wir werden das nicht vorschreiben, sondern wir sind davon überzeugt, daß die Länder selbst diese Vernetzung in ihrer eigenen Verantwortung betreiben werden, damit diese Flucht von einem Arzt zum anderen hintangehalten werden kann und es sehr klar und sehr rasch erkannt werden könnte, wenn innerhalb von zwei, drei Monaten beispielsweise ein Kind ein zweites, drittes Mal vom Rad gefallen wäre und gewisse Verletzungen hätte. Durch diese Vernetzung kann klar darauf eingegangen werden, daß eventuell andere Gründe dafür vorliegen.

Somit wird also nicht weggeschaut, sondern sehr wohl genau auf diese Gefahr eingegangen, damit adäquate Vorsorge getroffen werden kann. Natürlich waren auch datenschutzrechtliche Bedenken mitzuberücksichtigen, denn es ist völlig klar, daß, sobald sich ein Verdacht als unbegründet herausstellt, die betreffenden Daten sofort gelöscht werden müssen, da es hiebei auch um den Schutz der einzelnen Personen geht.

Daher sind durch diese Änderungen im Jugendwohlfahrtsgesetz meiner Überzeugung nach all jene Vorkehrungen getroffen, sie wurden auch von den Experten anerkannt und dem Bundesministerium zugeleitet, damit wir auch weiterhin das Idealwohl der Kinder in Österreich sichern können.

Es bleibt dabei: Die wichtigste Jugendwohlfahrt geschieht in den Familien, das wird auch in Zukunft so bleiben! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.12

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hager. – Bitte.

15.12

Bundesrat Wolfgang Hager (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte sachbezogen zum Gesetz einige Anmerkungen machen.

Die Schwerpunkte der vorliegenden Novelle zum Jugendwohlfahrtsgesetz sind bekannt – sie sind vom Vorredner schon ausgeführt worden. Es geht dabei um die Professionalisierung der in der Jugendwohlfahrt Tätigen, um die Ausweitung der Dienste in der Jugendwohlfahrt und darum, die Verschwiegenheitspflicht aufzuheben, wenn es Anzeichen für eine Gefährdung der Interessen des Kindes gibt – also bei Anzeichen von Mißhandlung oder eines Mißbrauchs von Kindern.

Eine im Grunde absolute Selbstverständlichkeit wird nun legistisch festgeschrieben, nämlich daß die öffentliche Jugendwohlfahrt von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt zu werden hat, die sich auch Weiterbildungsmaßnahmen und vor allem einer Supervision zu unterziehen haben.

Nicht verschwiegen werden darf in diesem Zusammenhang, daß zweifelsohne zusätzliche Kosten dadurch entstehen, und diese Kosten werden die Länder zu tragen haben. Aber dennoch sage ich: Im Interesse der betreuten Kinder, der Jugendlichen und auch der Eltern darf nicht mit – unter Anführungszeichen – "pädagogischen Hilfsarbeitern" gearbeitet werden. Die fachliche Qualifikation und natürlich auch die Persönlichkeit, das persönliche Engagement der Betreuungspersonen ist von großer Bedeutung. Es mag überzogen klingen, aber die Arbeit in diesem Bereich erfordert höhere charakterliche Voraussetzungen und eine bessere fachspezifische Ausbildung als üblicherweise in einem Job zum Broterwerb erwartet werden kann.

Besonders hervorheben möchte ich § 12, in dem jene sozialen Dienste aufgelistet werden, die angeboten werden sollen. Neben Punkten wie Elternschulung, Erziehungsberatungen und andere verschiedene Präventionsmaßnahmen sollen auch niederschwellige Dienste wie etwa Streetworker oder Notschlafstellen angeboten werden.


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