Bundesrat Stenographisches Protokoll 651. Sitzung / Seite 102

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fertigt ist, sondern viel mehr dürfte den Familienausschuß des Nationalrates das Wirksam-Werden des Konsultationsmechanismus beeindruckt haben: Die Länder haben nämlich darauf hingewiesen, daß mit den beabsichtigten, dann aber nicht umgesetzten Änderungen ein erheblicher Mehraufwand im Ausbildungswesen verbunden gewesen wäre, und haben nach dem Konsultationsmechanismus darauf verwiesen, daß dieser Aufwand vom Bund zu tragen wäre. Es hat sich dann herausgestellt, daß der Familienausschuß zwar anschaffen, aber doch nicht zahlen wollte und es bei der ursprünglichen Absicht belassen hat.

Ich möchte an diesem Beispiel auch eine Bemerkung für uns selbst anknüpfen. Dieses Beispiel hat gezeigt, wie wichtig eine vorbeugende Einflußnahme auf die Gesetzgebung ist, die weitaus sachgerechter ist als das, was wir hier landläufig machen können, nämlich im nachhinein Einspruch zu erheben oder gar im Extremfall die Zustimmung zu verweigern.

Damit möchte ich an unseren gemeinsam beschlossenen Gesetzesantrag anknüpfen, wonach der Bundesrat vorab zu beabsichtigten Gesetzesbeschlüssen des Nationalrates Stellung nehmen sollte. Das wäre eine ganz wesentliche Ausweitung unseres Tätigkeitsfeldes und würde unsere Arbeit effektiver machen. Leider macht der Nationalrat keine Anstalten, sich mit diesem Gesetzesantrag des Bundesrates – immerhin auf einem einstimmig gefaßten Beschluß fußend – zu beschäftigen, und ich möchte daran erinnern, daß es hoch an der Zeit wäre, insbesondere weil sich die Legislaturperiode ihrem natürlichen Ende nähert, daß doch noch eine Entscheidung darüber zustande kommt.

Ich weiß schon, es wird teilweise argumentiert, man habe das mit der Bundesstaatsreform junktimiert. Wir haben das jedenfalls nicht getan, die Länder auch nicht! Wenn es auch so sein sollte, muß das aber umso mehr ein Anlaß sein, zu sagen, daß das dann auch in anderer Weise gelten muß. Wir werden auf dieser Ebene schwerlich in die Lage kommen können, unsererseits Dingen zuzustimmen, die ihrerseits auch mit der Bundesstaatsreform junktimiert waren – ich meine damit verschiedene, im Einzelfall durchaus diskussionswürdige, aber in Summe bedenklich werdende Kompetenzabrundungswünsche einzelner Bundesministerien.

Wenn diese Junktimierung tatsächlich bestehen sollte, dann muß sie natürlich in beiderlei Richtungen gelten, und wir sollten beizeiten darauf aufmerksam machen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.20

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Leichtfried. – Bitte.

15.20

Bundesrat Mag. Günther Leichtfried (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Die Jugendwohlfahrt muß uns allen ein Anliegen sein. Ich glaube auch vorweg feststellen zu können, daß das Jugendwohlfahrtsgesetz, das wir derzeit haben, eines ist, mit dem wir zufrieden sein können. Dieses Gesetz muß aber der Zeit angepaßt werden, gewisse Änderungen sind eben notwendig geworden.

Die Novellierung, die uns heute vorliegt, geht auf zwei Entschließungen aus den Jahren 1994 und 1996 zurück. Bei diesen beiden Entschließungen ging es darum, eine zentrale Stelle beim Jugendwohlfahrtsträger für die Meldung von Verletzungen und eine datenschutzrechtliche Absicherung zu fordern. Um diesen beiden Forderungen Rechnung zu tragen, hat man nun die vorliegende Novelle geschaffen.

Diese Novelle zum Jugendwohlfahrtsgesetz geht absolut in die richtige Richtung. Sie enthält sinnvolle Rahmenbedingungen und geht, wie Herr Bundesrat Hager schon festgestellt hat, einen Schritt weg von der reinen Fürsorgeerziehung und behördlichen Kontrolle, hin zu freiwilligen Hilfsangeboten und auch zu ungewöhnlichen sozialtherapeutischen Maßnahmen.

Die Ziele, die damit verfolgt werden, nämlich die Fälle von Kindesmißhandlungen und sexuellem Mißbrauch systematisch zu erfassen und effizienter zu bekämpfen, eine stärkere Professiona


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