Bundesrat Stenographisches Protokoll 651. Sitzung / Seite 103

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lisierung der dort tätigen Personen sowie eine Ausweitung des Angebots an sozialen Diensten zu erreichen, sind absolut richtig.

Ich denke auch, daß es richtig ist, eine regelmäßige und gewerbsmäßige Tagesbetreuung einzurichten und diese Betreuung mit Tagesmüttern einer entsprechenden gesetzlichen Regelung zuzuführen. Wichtig für uns ist dabei, daß diese Betreuungspersonen auch die persönliche und fachliche Eignung für diese Arbeit besitzen müssen. Daher ist es unbedingt notwendig, daß diese Personen eine entsprechende Grundqualifikation aufweisen. Dabei wird es natürlich darum gehen, diese Grundqualifikation entsprechend näher zu definieren.

Daß diese Materie im Kompetenzbereich der Länder liegt, finde ich nicht schlecht. Ich wundere mich – wie es Herr Bundesrat Wilfing schon gesagt hat – wirklich darüber, daß das von den Freiheitlichen so kritisiert wird, weil sie in ihren Debattenbeiträgen doch immer wieder darauf hin-weisen, daß eine Stärkung der Länderkompetenzen erfolgen sollte und man eher weg von Bundeskompetenzen gehen sollte. Hier liegt nun ein klassisches Beispiel dafür vor, daß vom Bund gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, deren Auswirkungen die Länder treffen, die dann die entsprechende Umsetzung vollziehen.

Den datenschutzrechtlichen Bedenken wurde in einem Abänderungsantrag ebenfalls Rechnung getragen. Die Verdachtsfälle sind personenbezogen zu erfassen und, wie gesagt, unverzüglich zu überprüfen.

Ich darf noch einen Satz hinzufügen. Es tut mir leid, daß Frau Bundesrätin Mühlwerth jetzt nicht im Saal ist. Sie hat hier von einer Bankrotterklärung der SPÖ-Politik im Bereich der Familienpolitik gesprochen. – Ich weise das ganz entschieden zurück! Sie macht die SPÖ für gesellschaftliche Entwicklungen verantwortlich, von denen wir uns allerdings auch nicht ganz freisprechen wollen, das ist keine Frage. Alle politisch tätigen Personen haben natürlich diesbezüglich Einfluß. Aber wir können doch bitte vor gesellschaftlichen Dingen nicht die Augen verschließen!

Es gibt heute sehr viele Alleinerzieher. Ich finde, darüber, daß diese Alleinerzieher ein Anrecht darauf haben, daß auch ihre Kinder (Beifall bei der SPÖ) in der Zeit, in der die Alleinerzieher einer Beschäftigung nachgehen müssen, einer entsprechend behutsamen Erziehung zugeführt werden, sollte man heutzutage nicht mehr diskutieren müssen. Ich glaube, über diese Dinge sind wir hinweg!

Ich meine, daß uns die vorliegende Novelle wieder ein Stück weiterbringt in Richtung mehr Schutz und bessere Betreuung für jene Gruppen von Jugendlichen, die nicht das Glück haben, in geordneten Familienverhältnissen aufwachsen zu können. Wir werden daher von sozialdemokratischer Seite aus gegen diese Novelle keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der SPÖ.)

15.25

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist nun der Herr Bundesminister. – Bitte.

15.25

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Bundesrates! Ich bitte um Verständnis für mein verspätetes Eintreffen, aber mich hat die Nachricht, daß der Bundesrat schon bei diesem Tagesordnungspunkt ist, in Niederösterreich ereilt, und ich konnte nicht früher nach Wien kommen. Der Grund war schlicht und ergreifend die Fahrzeit. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Tremmel .)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich aber, zumindest einen Teil der Debatte zum JWG und zur JWG-Novelle mitverfolgt haben zu können. Ich bin auch in etwa über das informiert, was insbesondere Frau Bundesrätin Mühlwerth hier gesagt hat.

Lassen Sie mich folgendes sagen. Zum ersten: Es ist richtig, daß der Bericht über die Auswirkungen des JWG 1989, den ich im Jahre 1996 dem Parlament vorlegen konnte, im Prinzip ein


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