positives Ergebnis gezeitigt hat. Jugendwohlfahrt in Österreich ist alles andere als die Fürsorge der Vergangenheit.
Es ist zur Kenntnis zu nehmen, daß etwa 1,5 Prozent der Kinder und Jugendlichen irgendwann einmal einer Maßnahme der Jugendwohlfahrt bedürfen, und zwar aus den verschiedensten, meistens aus dem familiären Bereich herrührenden Gründen. Es ist aber der Prozentsatz derjenigen Kinder und Jugendlichen, die tatsächlich aus der Familie heraus in ein Heim, in ein klassisches Heim alter Struktur kommen, gesunken. Es ist viel häufiger als früher möglich, die Kinder und Jugendlichen in ihren Familien zu belassen, gemeinsam mit den Familien zu agieren oder aber beispielsweise Pflegeeltern, SOS-Kinderdörfer und ähnliche Strukturen in Anspruch zu nehmen.
Die Jugendwohlfahrt in Österreich ist, wie ich meine, eine kleine, aber doch feine Erfolgsgeschichte. Andererseits ist es klar, daß ein derartiges Rahmengesetz nach einigen Jahren einer Evaluierung bedarf. Viele Bestandteile der Novelle sind das Ergebnis dieser Evaluierung.
Es ist schon darauf hingewiesen worden, unter anderem von Herrn Bundesrat Leichtfried, daß ein zentraler Punkt dieser Novelle die Einrichtung einer Meldestelle ist. Es soll in Zukunft für – ich nenne die Dinge beim Namen – Prügeleltern weniger leicht sein, ihre mißhandelten Kinder einmal beim Arzt A, ein anderes Mal beim Arzt B oder in der Krankenanstalt C behandeln zu lassen. Dadurch, daß solche Meldungen nicht nur an den Jugendwohlfahrtsträger erfolgen, sondern auch durch die dortige Möglichkeit oder das Gebot, solche Meldungen unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu vernetzen, wird es in Zukunft leichter sein – allerdings ohne daß dafür Gewähr übernommen werden kann –, solchen Prügeleltern auf die Spur zu kommen und den Kindern und Jugendlichen dann entsprechenden Schutz angedeihen zu lassen.
Soviel zur zentralen Meldestelle, wobei es den Ländern obliegt, das, was sie auf Landesebene an Daten haben, untereinander weiter zu vernetzen. Ich hielte das für durchaus sinnvoll. Das, was wir vom Bund aus tun können, haben wir mit dieser JWG-Novelle vorgegeben.
Ich finde, daß es auch in ein solches Rahmengesetz paßt, eine weitere Professionalisierung der Jugendwohlfahrt vorzugeben, wiewohl – das ist im Bundesrat leichter zu vertreten; jedenfalls leicht als im Nationalrat – dabei auf die Ausführungsgesetzkompetenz der Länder Rücksicht zu nehmen ist. Es muß dafür Platz bleiben.
Es war zum Beispiel auch nicht angemessen, eine allzu genaue Determinierung der Ausbildungs- und Qualifikationskriterien vorzunehmen, wie dies von einzelnen Berufsgruppen durchaus gefordert wurde; Sie haben die diesbezüglichen Interventionsschreiben vermutlich auch selbst bekommen. Aber es ist ein vernünftiges Rahmengesetz, auf dem die Länder jetzt aufbauen können.
Es entspricht dem Zug der Zeit, daß auch in der Jugendwohlfahrt niederschwellige Angebote gemacht werden. "Streetwork" heißt dieses neudeutsche Wort, von dem wir wissen, was damit gemeint ist. Das geht hin bis zu ganz profanen Notschlafstellen.
Es ist auch gut, daß wir es gerade dort, wo ohnehin ein Bedarf besteht, der nicht gedeckt werden kann, nämlich bei den Pflegeeltern, in Zukunft ermöglichen, daß auch innerhalb gewisser Verwandtschaftsgrade Pflegeeltern aktiv werden können.
Es ist auch gut, gerade weil Kollege Michalek derzeit an einem neuen Kindschaftsrecht arbeitet und weil sinnvollerweise das Volljährigkeitsalter in diesem Lande von 19 Jahren auf 18 Jahre zurückgenommen werden wird, daß wir mit dieser JWG-Novelle sagen: Halt! Es soll nicht nur wie bisher bis zum 19., sondern sogar bis zum 21. Lebensjahr möglich sein, Jugendliche, wenn das notwendig ist, in einer Maßnahme der Jugendwohlfahrt zu halten. – Das ist eine bewußte Entkoppelung von der Volljährigkeit.
Soviel aus meiner Sicht zu dieser JWG-Novelle. Ich meine, es ist eine gelungene Novelle mit einigen Abrundungen des Jugendwohlfahrtsgesetzes 1989, das nach wie vor eine ausgezeich
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