Bundesrat Stenographisches Protokoll 651. Sitzung / Seite 110

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Es freut mich, daß wir einige Erhöhungen vornehmen können. Die Beihilfenbeträge werden um 8 bis 10 Prozent erhöht, die Einkommensgrenze wird um 10 Prozent angehoben. Wir haben das Schema verflacht, sodaß mehr Antragstellende in den Genuß der Förderung kommen. Wir haben auch die Studie, von der Frau Kollegin Lukasser gesprochen hat, vereinbart. Ich möchte nur noch darauf hinweisen, daß derzeit bei allen Förderungen, sowohl bei der Studienförderung für die Universität als auch bei der Förderung für die Fachhochschulen, leistungsbezogene Begrenzungen vorgesehen sind.

Auf der einen Seite sind es bei der Universität erbrachte Prüfungen und Zeiten, auf der anderen Seite sind es bei der Fachhochschule Notendurchschnitte. Ich glaube also, wenn wir darüber diskutieren, woran wir eine Förderung für einen Studenten, für einen Schüler, für einen Fachhochschulstudenten binden, dann müßten wir das auch gesamthaft sehen. Das heißt, ich halte es für sinnvoll, daß wir eine Studie über die Treffsicherheit dieser Stipendien machen, daß aber genausogut auch eine Studie über die Treffsicherheit der Förderungen von Studenten an Universitäten und von Fachhochschulstudenten gemacht werden soll, denn auch da gibt es einige sehr schwierige Härtefälle.

Ich freue mich also, daß wir diese Erhöhung in großem Einvernehmen vornehmen können, und ich danke Ihnen für Ihre positive Einstellung. (Beifall bei der ÖVP.)

15.55

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Ich gebe bekannt, daß ein Selbständiger Antrag der Bundesräte Gerstl und Kollegen eingelangt ist. Er betrifft ein Bundesgesetz, mit dem das Richterdienstgesetz geändert wird. Da dieser Antrag von einem Drittel der Mitglieder des Bundesrates unterstützt wird, wird er gemäß Artikel 41 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz unmittelbar dem Nationalrat unterbreitet.

Ich gebe noch bekannt, daß seit der letzten Sitzung beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt acht Anfragen eingebracht wurden.

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin ist Donnerstag, der 15. April 1999, 9 Uhr in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Vorlagen in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschußvorberatungen sind für Dienstag, den 13. April 1999, ab 14 Uhr vorgesehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir zum Familienfoto gehen, gestatten Sie mir noch, zu sagen, daß wir, so nehme ich an, einige Kolleginnen und Kollegen nicht mehr als Mitglieder des Hauses hier sehen werden, weil in der Zwischenzeit bis zur nächsten Sitzung die konstituierenden Sitzungen der Landtage stattfinden oder stattgefunden haben werden. Erlauben Sie mir


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