Bundesrat Stenographisches Protokoll 652. Sitzung / Seite 35

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Gewiß ist die Bekämpfung von Entwicklungen in Richtung Manchester-Liberalismus ein vorrangiges gesellschaftspolitisches Anliegen, das ich vorbehaltlos und uneingeschränkt teile. Aber ebenso gewiß ist, daß sich auch ein solcher Abwehrkampf am rechtsstaatlichen Prinzip unserer Bundesverfassung orientieren muß. Für mich handelt es sich daher bei dieser Novellierung des Preisgesetzes um einen tagespolitischen Hüftschuß, dessen Zielrichtung zwar stimmig, dessen eingeschlagener Weg zum Ziel aber verfehlt ist.

Wenn daher auch meine Fraktion zum Schutz der ungerecht belasteten Bürger dieser Vorlage zustimmen wird, so fällt mir das aus den dargelegten grundsätzlichen Bedenken gegen eine reine Anlaßgesetzgebung, die sich über verfassungsrechtliche Vorgaben hinwegsetzt, persönlich schwer. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.12

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 25. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Preisgesetz 1992 geändert wird.

Der gegenständliche Beschluß enthält in den §§ 5a und 22 Z 5 des Artikels II Verfassungsbestimmungen, die nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedürfen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlußerfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Es liegt weiters ein Antrag der Bundesräte Dr. d'Aron und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend überhöhte Treibstoffpreise in Österreich vor.

Ich lasse nun über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenminderheit.

Der Antrag auf Fassung einer Entschließung betreffend überhöhte Treibstoffpreise in Österreich ist daher abgelehnt.

Es liegt weiters ein Antrag der Bundesräte Weilharter und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Maßnahmen zur Sicherstellung eines freien Wettbewerbs im Bereich der Mineralölwirtschaft vor.

Ich lasse nun über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenminderheit.


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