Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 47

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Auch ist es im Zusammenhang mit diesem Entwurf zu einer Diskriminierung der Vermögensberater gegenüber den Vermögensverwaltern gekommen. Denn Vermögensberater müssen, um überhaupt eine Konzessionierung erlangen zu können, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Warum wurde nicht ein diesbezüglicher Entschädigungsfonds für Vermögensberater überlegt?

Was ist eigentlich der Hintergrund dieses Gesetzes? – Es geht darum, für die Anleger bestmögliche Renditen und Absicherungen zu gewährleisten sowie eine flexible Gestaltung hinsichtlich der Anlegevorgänge vorzusehen. Das bedeutet somit die Förderung der Vermögensberater, und genau das ist im vorliegenden Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Ich frage Sie dazu, Herr Bundesminister: Planen Sie eine weitere Gesetzesnovelle? – Das würde mich bei dieser Materie nicht wundern, da wir in einem Zeitraum von eineinhalb Jahren jetzt bereits die zweite Gesetzesnovelle haben.

Gestatten Sie mir eine grundsätzliche Bemerkung im Zusammenhang mit dem formalen Ablauf dieser Gesetzwerdung. Im Rahmen der Stellungnahmefrist sind auch für den Bundesrat Fristen vorgesehen, und diese Fristen werden – so habe ich den Eindruck – zunehmend weniger beachtet, und daher ist es uns Vertretern der einzelnen Bundesländer zunehmend weniger möglich, an unsere Leute in den Bundesländern heranzutreten und die Gesetze zu diskutieren.

Es ist das nicht der einzige Fall, ähnlich war es auch im Zusammenhang mit dem Poststrukturgesetz, bei dem man noch weiter gegangen ist. Da hat man seitens Ihres Ressorts zumindest gewußt, daß die Post über den Telekom-Bereich verhandelt, ohne daß das Poststrukturgesetz noch beschlossen war.

Herr Bundesminister! Ich fordere Sie auf, die Usancen dieses Hauses, dieses Gremiums, des Bundesrates, in Zukunft besser zu beachten und uns die Chance zu geben, daß wir uns auch in ausreichendem Ausmaß an die Bürger wenden können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.31

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Maier. – Bitte.

11.31

Bundesrat Dr. Ferdinand Maier (ÖVP, Wien): Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Debatte im Plenum des Nationalrates ist ohnehin schon darauf hingewiesen worden, daß man dieses Gesetz begrüßen muß, und ich glaube, sowohl der Herr Bundesminister als auch der Herr Staatssekretär haben darauf hingewiesen, daß es wichtig ist, diesen Beitrag, der durch dieses Gesetz geregelt wird, im Interesse eines funktionierenden Kapitalmarktes zu leisten. Ich sehe daher aus unserer Sicht keine Veranlassung, dagegen zu sein, da dieses Gesetz einen erhöhten Schutz für die Wertpapieranleger bringt.

Wenn man sich die Spargewohnheiten der Österreicherinnen und Österreicher in den letzten Jahren anschaut, dann wird man feststellen, daß der Trend vom klassischen Sparbuch weg und hin zu anderen Formen, insbesondere zu Wertpapieren, geführt hat. In diesem Zusammenhang ist natürlich die Stärkung des Vertrauens notwendig, und diese wird durch das vorliegende Gesetz vorgesehen. Daher kann man auch davon ausgehen, daß damit der gesamte Wertpapiersektor gestärkt wird.

Ich glaube auch – lassen Sie mich das hier sagen –, daß die Sicherheit der Geldanlage im Vordergrund stehen muß – auch aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre, aufgrund der Probleme mit Bank- oder Kreditinstituten. Daher halte ich auch die Übertragung der Einlagensicherung in eine sektorale Sicherheitseinrichtung für sehr klug, für sehr effizient, aber auch für sehr billig – und das ist wichtig. Genau das, nämlich daß dadurch keine Kosten für den öffentlichen Bereich entstehen, sollte in den Vordergrund gestellt werden. Wir als Mitglieder des Bundesrates sollten uns auch ein wenig den Kopf darüber zerbrechen, was ein Gesetz beziehungsweise eine Novellierung, der wir die Zustimmung geben, kostet. In diesem Fall wissen wir, daß keinerlei


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