Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 46

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Ich bitte nun darum, daß wir die Wahl durch Handzeichen vornehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Ich darf Ihnen darüber Mitteilung machen, daß Frau Bundesrätin Hedda Kainz diese Wahl gerne annehmen wird. Sie wird ihre Funktion, sobald sie wieder gesund ist, hier pflichtbewußt ausüben.

2. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Depotgesetz und das Kapitalmarktgesetz geändert werden (1614 und 1672/NR sowie 5899 und 5902/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zum 2. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Depotgesetz und das Kapitalmarktgesetz geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Repar übernommen. Ich darf ihn um den Bericht bitten.

Berichterstatter Mag. Harald Repar: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Depotgesetz und das Kapitalmarktgesetz geändert werden.

Die EU-Richtlinie 97/9/EG über Anlegerentschädigungssysteme, die für Wertpapiervermögen ähnliche Entschädigungsvorkehrungen wie bei der Einlagensicherung vorschreibt, ist in nationales Recht umzusetzen.

Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist es, daß auch bei Zusammentreffen von Zahlungsunfähigkeit einer Bank (Wertpapierfirma) und rechtswidrigen Handlungen gegen Anleger-Wertpapiervermögen die Anleger bis zu einer bestimmten Höhe entschädigt werden sollen.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 13. April 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. d'Aron. – Bitte.

11.27

Bundesrat Dr. André d'Aron (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn durch diesen Gesetzentwurf nunmehr die Umsetzung der EU-Anlegerschutz-Richtlinie in nationales Recht stattfinden soll, so hat es in der konkreten Ausformulierung und Gestaltung dieses Entwurfes doch zu negativen oder nicht befriedigenden Ergebnissen geführt.

Es war zum Beispiel im Vorfeld der Gesetzwerdung eine Überlegung vorhanden, wonach die Prüfung der Einhaltung der Wohlverhaltens-Richtlinie nicht nur von Wirtschaftstreuhändern, sondern auch von Rechtsanwälten und Unternehmensberatern durchgeführt werden kann. Ich frage Sie dazu, Herr Bundesminister: Vertrauen Sie den Rechtsanwälten und Unternehmensberatern in dieser Materie nicht? (Bundesrat Prähauser: Rosenstingl ist so ein Schwerpunkt!)


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