Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 49

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Positiv ist auch hervorzuheben, daß das Konzessionierungsverfahren seitens der BWA in wichtigen Bereichen erleichtert wird.

Bei der Novellierung des Wertpapieraufsichtsgesetzes geht es im wesentlichen ebenfalls um eine Anpassung an EU-Normen in bezug auf Sicherung. Es kommt zu bedeutenden Verbesserungen, die die kleinen Vermögensberater betreffen. Für die kleinen Vermögensberater ist der Verzicht auf eine testierte Bilanz vorgesehen.

Es ist nicht mehr erforderlich, die Hauptberuflichkeit, die Haupterwerbsfähigkeit nachzuweisen.

Meine Damen und Herren! Das Positive an diesem Gesetz ist – das sollten wir festhalten –, daß die Vermögenswerte all jener Österreicher, die ihr Geld nicht auf einem klassischen Sparbuch, sondern mitunter auch im Rahmen lukrativer Wertpapiergeschäfte veranlagt haben, besser geschützt werden, nämlich jene Vermögenswerte, die auf einer Bank oder bei einer Wertpapier-Dienstleistungsfirma, wie zum Beispiel bei einem Vermögensverwalter, angelegt werden. Da ist Kontrolle allemal besser als grenzenloses Vertrauen; die jüngere Vergangenheit hat uns manches gezeigt.

In der Praxis heißt das: Das positive Instrument der Einlagensicherung, das sich im Bereich der Sparguthaben bestens bewährt hat, wird auch auf das Wertpapiervermögen ausgedehnt. Meine Damen und Herren! Für die Konsumenten bedeutet das letztlich mehr Sicherheit für ihre Geldanlage, denn es würde – wie aus der Einlagensicherung bereits bekannt ist – ein Schaden, wie schon gesagt, in der Höhe bis zu 275 000 S wiedergutgemacht werden.

Zusammenfassend darf ich sagen: Durch erhöhten Schutz, mehr Sicherheit für die österreichischen Wertpapieranleger und das gewonnene Vertrauen seitens der Sparer kommt es mit Sicherheit zu einer Stärkung des österreichischen Wertpapiersektors. Daher stimmt meine Fraktion dieser Gesetzesinitiative zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.39

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weilharter. – Bitte.

11.39

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Bevor ich zum Inhalt des Tagesordnungspunktes, dem vorliegenden Bundesgesetz, Stellung nehme, möchte ich ein paar kurze Bemerkungen zu meinen Vorrednern machen.

Herr Kollege Stefan Prähauser hat gemeint, daß hinter diesem Ansinnen der Änderung des Kapitalmarktgesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes und des Depotgesetzes durchaus die gute Absicht steckt, mehr Sicherheit zu geben. Herr Kollege Prähauser! Ich tue mir sehr schwer – es wird vielen in unserem Hause so gehen –, Ihnen diesbezüglich Glauben zu schenken, denn Sie haben vor Eingang in die Tagesordnung anläßlich der Geschäftsordnungsdebatte gemeint, dieses Haus, diese Kammer sollte über alle Dinge reden und diskutieren. (Bundesrat Prähauser: Können!) Dies gehöre nicht nur zu den Gepflogenheiten, sondern letztlich auch zu den Aufgaben.

Aber, Kollege Prähauser, Ihre Fraktion, die Sozialdemokraten, hat vor Eingang in die Tagesordnung gegen eine Debatte gestimmt. Daher tue ich mir sehr schwer, Ihnen Glauben zu schenken, wenn Sie auf der einen Seite sagen, man sollte reden, und andererseits gegen eine Debatte stimmen. (Bundesrat Prähauser: Wir haben uns neutral verhalten! Die Debatte wurde nicht verhindert!) I ch meine, man kann diese Vorgangsweise wahrscheinlich auch auf das vorliegende Bundesgesetz übertragen. (Bundesrat Prähauser: Wir haben uns neutral verhalten! – Bundesrat Dr. Tremmel: Ihr habt uns niedergestimmt!)

Meine Damen und Herren! Zum Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Depotgesetz und das Kapitalmarktgesetz geändert werden sollen: Ich meine, daß diese Vorlage eine sehr späte Reaktion auf verschiedene Vorkommnisse innerhalb


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