Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 50

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des österreichischen Bankenbereiches ist. Ich als Steirer erinnere an den finanziellen Niedergang, an die Insolvenz der BHI, aber diese Feststellung, daß es sich um eine Reaktion handelt, kann man machen, wenn man sich die Vorkommnisse um die Riegerbank ins Gedächtnis ruft.

In beiden Fällen, meine Damen und Herren, hat sich herausgestellt, daß die österreichische Bankenaufsicht, die beim Finanzminister ressortiert, in der Praxis nicht funktioniert, denn sonst hätten nicht viele Sparer in den beiden genannten Fällen zumindest um einen Teil ihres eingebrachten Sparkapitals gebracht werden können.

Bei aller Fairneß und bei aller kritischen Betrachtung kann man aber auch nicht vorweg die Feststellung treffen, daß allein die Bankenaufsicht daran schuld ist. Verfahren sind noch im Laufen, und es wird sich erst noch herausstellen, inwieweit die Bankenaufsicht da funktioniert hat.

Meine Damen und Herren! Zu denken muß uns aber geben, daß auf alle Fälle – egal, wie diese Verfahren ausgehen – für die Sparer Rechtsunsicherheit gegeben war. Daß Rechtsunsicherheit gegeben war, hat sich nicht nur in vielen Medien widergespiegelt, sondern wird auch von beiden beteiligten Parteien in diesem Fall nicht bestritten.

Meine Damen und Herren! Sie wollen eine Gesetzesnovelle vorlegen, mit der Sie quasi pseudomäßig mehr Rechtssicherheit bieten. Von mehr Rechtssicherheit zu sprechen, wenn man eigentlich die Einlagensicherung nur inflationär anpaßt – das heißt, von bisher 200 000 S auf 20 000 Euro, umgerechnet rund 280 000 S –, ist nicht richtig, denn das gibt für den einzelnen Sparer sicher nicht mehr Rechtssicherheit. Wenn wir außerdem bei der Wahrheit bleiben, handelt es sich dabei nicht um das Geben von mehr Sicherheit, sondern lediglich um die Umsetzung eines Auftrages, der Ihnen von der Europäischen Union vorgegeben wurde.

Diese Änderung hätte bereits im September des Vorjahres durchgeführt werden sollen. Sie sind diesbezüglich im Verzug und wollen diese Novelle unter dem Titel "Mehr Rechtssicherheit für die Sparer" durchziehen.

Meine Damen und Herren! Es ist aber auch bedenklich, daß davon die Rede ist, daß in Hinkunft bei Spareinlagen die Einlagensicherung auf dem Verordnungsweg festgelegt werden wird, und zwar deshalb, weil in der Vorlage nur von einem Maximalerfordernis die Rede ist. Das heißt, daß der Sparer nicht die Gewißheit hat, aufgrund des vorliegenden Gesetzes, aufgrund dieser Gesetzesänderungen mehr Sicherheit im Hinblick auf die Haftungen und auf seine Einlagen zu haben.

Die Problematik liegt in der unterschiedlichen Eigentümerstruktur der österreichischen Banken. Wir haben grundsätzlich drei Gruppen: den Bereich der Genossenschaftsbanken, die sogenannte Sparkassengruppe und den Verband der Aktienbanken. Aufgrund der Eigentümerstrukturen gibt es natürlich unterschiedliche Haftungen, damit auch – das muß man auch sagen – unterschiedliche zumindest innere Revisionen, und vor allem ist damit auch das Agieren und das Wirken der Bankenaufsicht unterschiedlich: In manchen Bereichen hat die Bankenaufsicht weiterhin nur die sogenannte Buchprüferaufgabe. Im Bewußtsein dieser Tatsache von mehr Rechtssicherheit für die Sparer zu sprechen, meine Damen und Herren, halte ich persönlich für bedenklich.

Abschließend: Mit den vorliegenden Gesetzesmaterien kommen wir nicht den Sparern entgegen, es wird die Bankaufsicht nicht mehr in die Pflicht genommen, es wird nicht mehr Sorgfalt für Wertpapierdepots verlangt. In Summe ist es also eine optische Änderung, die nichts mit den gewünschten und notwendigen Erfordernissen zu tun hat. Das ist kein Beitrag zur Sicherung des Bankenplatzes Österreich, also keine verstärkte Sicherheit für die Anleger, nicht einmal eine ansatzmäßige Rechtssicherheit ist beinhaltet, und daher wird meine Fraktion – meine Damen und Herren, Sie werden es verstehen – dieser Vorlage nicht die Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.46


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