Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 52

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Herr Kollege Weilharter hat die Fälle Riegerbank und Diskont-Bank angeführt. Ich möchte noch einmal festhalten, daß diese Novelle den Geschädigten der Riegerbank und der Diskont-Bank nicht hilft und auch nicht geholfen hätte, da das Bonitätsrisiko ausgenommen ist.

Abschließend muß ich leider wiederholen, daß diese Änderung wieder eine Novelle nach sich ziehen wird und wir einer solchen Politik der kleinen Schritte nichts abgewinnen können und deswegen dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.51

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister. – Bitte.

11.51

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst festhalten, daß die entsprechende Richtlinie des Europäischen Rates vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger die Mitgliedstaaten verpflichtet, auch Systeme für Wertpapiergläubiger einzurichten. Das ist im wesentlichen das Hauptmotiv für diese Novelle.

Ich möchte nun nur noch einige Anmerkungen zu einigen wenigen Diskussionsbeiträgen machen.

Zunächst zur Einlagensicherung und ihrer Höhe: Die 20 000 Euro sind die in der Richtlinie empfohlene Vorgabe. Es ist überhaupt keine Frage, daß ein Staat auch eine darüber hinausgehende Höhe im Bereich der Einlagensicherung festlegen könnte. Ich möchte dazu aber feststellen, daß eine Einlagensicherung von jemandem garantiert werden muß, nämlich vom Sektor. Es ist doch nicht sehr plausibel, den österreichischen Banken andere Werte im Bereich der Einlagensicherung vorzuschreiben, als ihre Konkurrenzinstitute innerhalb der Europäischen Union haben. Das wäre ein gravierender Wettbewerbsnachteil, den die österreichischen Banken dadurch kraft nationaler Gesetze gegenüber anderen hätten.

Es wurde richtigerweise festgestellt, daß dieses Gesetz im Interesse des Kapitalmarktes ist, daß es aber vor allem einen erhöhten Schutz für Anleger darstellt.

Herr Bundesrat Weilharter hat gemeint, dieses Gesetz sei eine späte Reaktion auf Vorgänge. Es wundert mich daher umso mehr, daß seine Fraktion zu dieser späten Stunde – ich meine nicht die Tageszeit; ich nehme Ihr Argument an – nicht zustimmt und diese angebliche Reaktion, die natürlich keine ist, noch länger hinauszögert – um bei Ihrer Diktion zu bleiben.

Ich möchte darauf hinweisen, daß diese Novelle das Stadium der Begutachtung bereits erblickt hatte, bevor etwa die Geschehnisse der Riegerbank bekannt wurden. Sie ist also keine Reaktion auf jene Vorgänge, die Sie hier vorgebracht haben, sondern eine Notwendigkeit aufgrund einer EU-Richtlinie.

Ich möchte noch eine Bemerkung zur Aktiengewinnsteuer, auf die Herr Bundesrat Maier hingewiesen hat, machen, weil mich das natürlich reizt.

Ich meine, daß die Frage der Besteuerung von Kapital und Arbeit, das Verhältnis zueinander, gesamteuropäisch diskutiert wird. Es ist ganz einfach gerade auch im Hinblick auf eine offensive Beschäftigungspolitik innerhalb der Europäischen Union nicht länger aufrechtzuerhalten, daß alle nationalen Staaten innerhalb der Europäischen Union den Faktor Arbeit immer stärker belasten, andererseits aber beklagen, daß die Arbeitskosten zu hoch sind, und den Faktor Kapital immer weniger besteuern, wie man in den letzten zehn Jahren gesehen hat – das eine hat um 7 Prozent zugenommen, das andere um 10 Prozent abgenommen. Die Anforderungen aber, die etwa zur Aufrechterhaltung der staatlichen Ressourcen im Sozialbereich und in anderen sehr wichtigen Bereichen, Gesundheit, Infrastrukturinvestitionen und ähnliches, gestellt werden, werden nicht geringer.


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