Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 71

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für Klimaänderungen, biologische Vielfalt internationaler Gewässer, Vermeidung von Ozon und dergleichen mehr bestritten.

Der zweite Beitrag, der in den Jahren 1999 bis 2001 fällig ist, geht an die Weltbank-Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung. Es geht dabei um einen Betrag in der Höhe von 51,9 Millionen Schilling, zahlbar in Raten zu je 17,3 Millionen Schilling.

Der dritte Beitrag betrifft die allgemeine Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank. Diese Kapitalerhöhung halten wir Sozialdemokraten für eine sinnvolle Maßnahme, und zwar deswegen, weil nach der Krise der Afrikanischen Entwicklungsbank vor drei bis vier Jahren zum einen die Sanierungsmaßnahmen erfolgreich über die Bühne gegangen sind und es zum zweiten in einer Reihe von afrikanischen Staaten ein positives wirtschaftliches Wachstumspotential gibt, das auch für eine Reihe von österreichischen Firmen nicht uninteressant ist.

Aus Sicht des österreichischen Steuerzahlers ist zu sagen, daß die Kapitalerhöhung, die wir nun durchführen, unterhalb unserer Quote, unserer Verantwortung liegt, das heißt, es handelt sich um eine außerordentlich sparsame Maßnahme, die der österreichischen Wirtschaft lukrative Perspektiven eröffnet.

Meine Fraktion wird diese Initiative unterstützen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.09

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen im Rahmen der fünften allgemeinen Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Förderung und den Schutz von Investitionen.

Da der vorliegende Beschluß Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, dem Beschluß des Nationalrates die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Chile über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen samt Protokoll.


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