Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 75

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digen Aufenthalt in Österreich haben, einerseits österreichischen Sozialrechtsnormen unterwerfen und andererseits österreichische Sozialrechte erwerben. Es wird in der Präambel darauf hingewiesen, daß es dabei um den Bereich des ASVG und des ALVG geht.

Ebenso wird in der Präambel darauf hingewiesen, daß nach Artikel 2 des UNIDO-Abkommens der Kreis der Betroffenen mittels Abgabe einer Erklärung die Möglichkeit erwerben kann, sich in die vier Hauptsparten des österreichischen Sozialversicherungsbereiches einzukaufen.

Es wurde von Kollegen Schaufler kurz angesprochen, daß natürlich der Einkauf in den österreichischen Pensionsbereich, sprich der Pensionsnachkauf innerhalb der ASVG-Versicherung, problematisch ist, da für die österreichischen Staatsbürger diese Möglichkeit nicht gegeben ist.

Meine Damen und Herren! Es wurde auch bereits darauf hingewiesen, daß der Kreis jener Betroffenen, die davon Gebrauch machen werden, sehr klein ist. Es ist in dieser Vorlage die Rede von 80 Personen; bei näherer Hinterfragung im Ausschuß wurde uns versichert, daß diese Zahl tatsächlich wesentlich geringer sein werde. Derzeit liegen lediglich zwei derartige Erklärungen vor.

Meine Damen und Herren! Man könnte grundsätzlich sagen, daß es sich dabei um einen durchaus positiven Schritt handelt, nämlich um die Möglichkeit einer sozialrechtlichen Gleichstellung. Dem ist aber in Wirklichkeit nicht so, denn die Ansprüche vor allem im Pensionsbereich sind durch diese Nachkaufmöglichkeit mit dem österreichischen Beitragszahlersystem nicht identisch.

Meine Damen und Herren! Nach einer Diskussion darüber im Ausschuß hat niemand Geringerer als unsere Frau Vizepräsidentin Haselbach gemeint, daß durch die Niederlassung derartiger Organisationen in Österreich eine sehr große "Umwegrentabilität" in vielen Bereichen gegeben sei. Wörtlich meinte sie, daß dadurch auch in Österreich "der Schilling rollt".

Das wäre zwar an sich keiner Kritik zu unterziehen, aber, meine Damen und Herren, ich gebe bei dieser Gelegenheit doch zu bedenken, daß keine geringere Person als die Vizepräsidentin des österreichischen Bundesrates diese Argumentation dafür verwendet, daß die gesetzgebenden Körperschaften unter Umständen eine Regelung beschließen, die für Österreicher verfassungsmäßig nicht konform, nicht gleich ist.

Hohes Haus! Es kann nicht sein – das muß wohl auch in dieser Debatte gesagt werden –, daß die Umwegrentabilität offensichtlich höher als die Verfassungsmäßigkeit gewertet wird! Es darf nicht sein, meine Damen und Herren, daß die Vorsitzende des Bundesrates Umwegrentabilität vor Verfassungsmäßigkeit stellt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich habe eingangs bereits gesagt, daß meine Fraktion dieser Vorlage zwar die Zustimmung geben wird, daß aber die Begründung hiefür nicht darin liegen kann, daß es sich um eine – unter Anführungszeichen – "österreichische Tradition" handle, denn als wesentlich, notwendig und von staatspolitisch großem Interesse betrachten wir eben die Erhaltung des Standortes OPEC in Wien.

Meine Damen und Herren! Abschließend sei gesagt: Man sollte in Hinkunft – bei aller Berücksichtigung dieser Kritikpunkte – schon darauf Bedacht nehmen, daß Gesetzesänderungen und eben auch derartige Übereinkommen nicht vorweg die Gefahr bringen, daß mit diesen eventuell gegen unsere Bundesverfassung verstoßen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.29

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nunmehr Frau Bundesministerin Eleonora Hostasch das Wort. – Bitte.

13.29

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich möchte einige kurze Anmerkungen


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