Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 105

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Inhaltlich darf ich sagen – das unterstützt auch die freiheitlichen Aussagen immer wieder –, daß es seinerzeit natürlich zu einer gravierenden Gesamtänderung der Verfassung gekommen ist. Ich habe die Rechtsquellen erwähnt, die auf das innerstaatliche Recht einwirken. Daher wären wir verpflichtet – ich sage das auch –, dem Bürger darzutun, daß sich unsere Verfassung nicht schleichend ändert, sondern de facto beinahe schon durch das europäische Recht aufgesaugt wird. – Das grundsätzlich zu den in Beratung stehenden Bereichen.

Herr Bundesminister! Ich habe bereits ausgeführt, daß diese Vorlage Gott sei Dank noch gekommen ist, wenngleich sie für uns ein bißchen zu spät gekommen ist.

Bei der zweiten Vorlage halte ich entgegen, daß darin von physischen Personen die Rede ist. Warum hat man nicht daran gedacht, auch hier juridische Personen einzubauen? Ich habe es nicht gefunden. (Bundesminister Dr. Michalek: Das ist drinnen!) – Es ist enthalten? – Gut. (Bundesminister Dr. Michalek: Es ist drinnen! Nur eben mit dem Vorbehalt!) Der Vorbehalt ist eben das Problem. Insgesamt sollten wir doch Nägel mit Köpfen machen.

Bitte nehmen Sie meine Anmerkung jetzt nicht als Kritik, sondern wirklich als Anmerkung, was man bei solchen Vorlagen in Zukunft beachten sollte. – Wir werden diesen beiden Vorlagen die Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.41

Präsident Gottfried Jaud: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften samt Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 7 Abs. 2; Protokoll auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften samt Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 6 Abs. 2; Protokoll auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung samt Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 2.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Ferner bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr samt Anhang.


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