Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 107

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Präsident Gottfried Jaud: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Uta Barbara Pühringer. Ich erteile ihr dieses.

15.46

Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kinder sollen "zur vollen und harmonischen Entfaltung ihrer Persönlichkeit in einer Familie und umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen". – Dieser erste Gedanke in der Präambel des Übereinkommens stellt, so glaube ich, die alles umfassende Grundlage für diese vorliegende internationale Vereinbarung dar, und er ist auch der Grundgedanke, an dem keiner vorbeigehen kann, der im politischen Geschehen Verantwortung für Menschen trägt.

Ich denke, diese Verantwortung ist uns allen gemeinsam, und es ist sicherlich auch die Bedeutung dieses Anliegens, die im Nationalrat zu einem einstimmigen Beschluß und auch im Bundesratsausschuß zu einer einhelligen Empfehlung aller Fraktionen geführt hat.

Alle weiteren in der Präambel angeführten Überlegungen resultieren aus diesem ersten Satz, etwa wenn es unter anderem darum geht, daß vorrangig Maßnahmen zu treffen sind, die es einem Kind ermöglichen, in der Herkunftsfamilie zu bleiben – also die leibliche Familie des Kindes steht vorerst im Vordergrund –, daß aber dann, wenn das nicht möglich ist, dem Kind durch Adoption eine dauerhafte Familie gegeben werden soll und daß Maßnahmen zu setzen sind, durch die bei internationaler Adoption Mißbrauch möglichst ausgeschaltet wird – Mißbrauch, der bis zum Handel mit Kindern, zum Verkauf von Kindern und zur Kindesentführung geht.

Immer geht es also um Bedingungen, die das Wohl des Kindes, sein Glück, sein Geborgensein in einer Familie bestmöglich absichern, und es fällt doch auf, wie die Bedeutung der Familie für die Entwicklung und für das Wohl des Kindes immer wieder in den Vordergrund gestellt und immer wieder betont wird.

Ein diesbezügliches internationales Abkommen gibt es seit vielen Jahren. Weltweit haben sich auch viele außereuropäische Länder angeschlossen, etliche – so war es der Unterlage zu entnehmen – sind erst im vergangenen Jahr beigetreten. Österreich tritt nun bei und verpflichtet sich dadurch dem Anliegen dieses Übereinkommens, und zwar nicht nur moralisch, sondern auch auf gesetzlicher Basis.

Wie war das bisher?, muß man sich fragen. – Bisher sind in Österreich Adoptionsvermittlungen von Kindern aus dem Ausland meist auf privater Ebene erfolgt, also durch Privatpersonen, durch Glaubensgemeinschaften, zum Teil durch Vereine, und teilweise sind dabei, wie man immer wieder in den Medien, im Fernsehen gehört hat, die Vorschriften des jeweiligen Herkunftslandes grob verletzt oder umgangen worden.

Wir wissen auch, daß die Unfruchtbarkeit von Elternpaaren im Zunehmen ist, daß dadurch die Zahl adoptionswilliger Eltern steigt, und wir wissen, daß gleichzeitig nicht geplante und nicht gewünschte Kinder aus verschiedensten Gründen nicht mehr in jedem Fall zur Welt gebracht werden, sodaß Adoptionswünsche immer häufiger nur mehr im Ausland erfüllt werden können – in den letzten Jahren war das meist Rumänien –, und damit haben auch die Probleme bei internationalen Adoptionen und auch der Mißbrauch zugenommen.

Dies hat nun zur Erkenntnis geführt – und beileibe nicht zu bald, muß ich sagen –, daß zum Schutz der Kinder, aber sicherlich auch zum Schutz der Adoptiveltern, zum Schutz der leiblichen Eltern – denn auch da kann unermeßliches Leid zugefügt werden –, also zum Schutz aller Beteiligten, gesetzliche Vereinbarungen notwendig sind, deren Einhaltung eben länderübergreifend kontrolliert werden muß.


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