Bundesrat Stenographisches Protokoll 654. Sitzung / Seite 53

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11.57

Bundesrat Mag. Harald Repar (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär Wittmann! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir heute die Änderung des Bundesvergabegesetzes 1977 diskutieren, dann beschäftigen wir uns mit einer durchaus sehr komplexen Materie. Formell handelt es sich um die Anpassung des Bundesvergaberechtes an EU-Richtlinien, basierend auf Änderungen im EU-Wettbewerbsrecht. Grundsätzlich geht es bei den Spielregeln des öffentlichen Vergaberechtes immer darum, welche Kriterien mit welcher Gewichtung berücksichtigt werden.

Wir Sozialdemokraten haben uns immer dafür ausgesprochen, Vergaberichtlinien auch zur Durchsetzung wünschenswerter sozialer und ökologischer Bedingungen einzusetzen. Aber selbstverständlich steht gerade in Zeiten enger budgetärer Spielräume das Kostenprinzip im Zentrum der Überlegungen. Selbstverständlich muß die öffentliche Hand darauf achten, ihre Aufträge zu möglichst günstigen Preisen zu vergeben, um so Steuergeld effizient und sparsam einzusetzen. Gleichzeitig bin ich jedoch der Meinung, daß die öffentliche Auftragsvergabe auch dazu dienen soll, soziale und ökologische Komponenten in die Konkurrenz des freien Marktes einfließen zu lassen. Die Auftragsvergabe ist nun einmal das wohl stärkste Druckmittel der Politik, um einen schrankenlosen Wettbewerb einigermaßen zu begrenzen und zu zügeln.

Wettbewerb und Konkurrenz sind grundsätzlich positive Komponenten einer Marktwirtschaft, um hohe Qualität und günstige Preise sicherzustellen. Gleichzeitig braucht jedoch jeder Wettbewerb auch gewisse Spielregeln, um zu verhindern, daß bei diesem ungebremsten Wettbewerb Menschen, aber auch Unternehmen auf der Strecke bleiben und gewisse Standards sozialer und ökologischer Natur völlig untergehen.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß wir beispielsweise die berechtigten Ansprüche behinderter Menschen in das neue Gesetzeswerk eingebaut haben. Nunmehr müssen die Interessen und Bedürfnisse der Behinderten bei Bauten, Umbauten, Erneuerungen und Renovierungen im Bereich des Bundes gehört und berücksichtigt werden. Damit ist ein wichtiger Schritt gesetzt worden, um öffentliche Einrichtungen so zu gestalten, daß sie auch mit Fug und Recht als behindertenfreundlich apostrophiert werden können.

Natürlich wird man immer darüber diskutieren können, welche Kriterien in Vergaberichtlinien Aufnahme finden sollen und können. Ich bin der Meinung, daß durchaus gewisse soziale und ökologische Bedingungen zu formulieren sind, ohne aber die Vergaberichtlinien derart mit Kriterien zu überfrachten, daß sie nicht mehr praktikabel sind.

Ich glaube, Österreich sollte im Rahmen der EU durchaus eine Vorreiterrolle spielen, wenn es darum geht, dem freien Markt soziale und ökologische Fesseln anzulegen. Denn das billigste Angebot muß vor allem unter mittel- und langfristigen Perspektiven nicht immer das beste sein.

Ich begrüße die vorliegende Novelle des Bundesvergabegesetzes, wünsche mir aber gleichzeitig, daß Österreich seine Vorreiterrolle bezüglich sozialer und ökologischer Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe auf europäischer Ebene noch stärker wahrnimmt.

Unsere Frauenministerin Prammer – mit ihren Richtlinien zur Frauenförderung bei der Vergabe – bemüht sich derzeit in diese Richtung. Österreich spielt damit in Europa eine begrüßenswerte Vorreiterrolle bei der notwendigen Aufgabe, der freien Konkurrenz soziale Grenzen zu setzen.

Meine Fraktion wird aus diesen Gründen dem Gesetz ihre Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.01

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ledolter. – Bitte.

12.01

Bundesrat Johann Ledolter (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär Wittmann! Hoher Bundesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur


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