Bundesrat Stenographisches Protokoll 654. Sitzung / Seite 67

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Möglichkeiten, auf die wir hinweisen müssen. Es muß nicht alles ... (Bundesrätin Mühlwerth: Diese neue Möglichkeit gibt es schon lange!) – Zufällig nützen wir es in unserem Haus, gnädige Frau! Sie können bei anderen fragen, ob sie das tun.

Der Punkt ist, wir tun relativ viel Neues. Daher kann auch bei einem kritischen Check unserer Entwicklungspolitik nicht davon abgesehen werden, ob das seinerzeitige Programm der beiden Herren Schmidt und Hochleitner umgesetzt wurde. – Mit allem Respekt darf ich das auch einmal sagen, weil Ihnen das sonst ohnehin keiner sagt.

Wir haben dieses Konzept auch deshalb abgelehnt, weil es geheißen hätte, daß sich die Großindustrie die Mittelverteilung über das Büro selbst unter den Nagel reißt. Die Kleinen hätten weniger Chancen gehabt. In der Frage der Hochschulrestrukturierung hätten wir weiterhin keine Schritte getan. Angesichts dessen haben wir gesagt, es ist uns lieber, bei Ministerverantwortlichkeiten als bei anonymen Büros zu bleiben. Das ist einer der Gründe, mit dem zumindest Kollege Einem und ich argumentieren.

Hoher Bundesrat! Sehr verehrter Herr Präsident! Ich würde es bei anderer Gelegenheit begrüßen, eine bundesländerweite Diskussion zu folgenden Fragen zu führen: Was tut sich in Forschung und Entwicklung? Wie kann man das aneinander bench-marken? Welche Perspektiven ergeben sich aus dieser Einschätzung? – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.04

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Danke.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates, soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates, soweit er dem Einspruchsrecht unterliegt, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

4. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 21. April 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird (1036/A und 1713/NR sowie 5927/BR der Beilagen)

5. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 21. April 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (1035/A und 1714/NR sowie 5928/BR der Beilagen)

6. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 21. April 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrerstattungsgesetz geändert wird (1655 und 1715/NR sowie 5929/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 4 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.


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