Bundesrat Stenographisches Protokoll 654. Sitzung / Seite 69

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desminister für Finanzen durch die enthaltene Verordnungsermächtigung die Möglichkeit eingeräumt werden, nähere Bestimmungen über die zu erhebenden Gebühren sowie über die Voranmeldung der Lieferung bei der Ausgangsstelle zu erlassen.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich als erster Herr Bundesrat Friedrich Hensler. Ich erteile es ihm.

13.09

Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Heute stehen drei wichtige Gesetzesbeschlüsse auf der Tagesordnung: das Bundeshaushaltsgesetz, das Ausfuhrerstattungsgesetz und das Katastrophenfondsgesetz.

Gestatten Sie mir, einige Sätze zum Katastrophenfondsgesetz zu sagen, und zwar als einer, der vor einigen Jahren selbst unmittelbar von einer verheerenden Katastrophe betroffen war. Ich glaube, dieses Gesetz ist für die Bürger, sprich für jeden einzelnen von uns, unheimlich wichtig, denn außergewöhnliche Naturereignisse lassen sich ganz einfach nicht von heute auf morgen vorhersagen, und da kann es in keiner Weise eine Möglichkeit einer Versicherung oder sonst irgend etwas Derartiges geben.

Im abgelaufenen Jahr hatten wir eine verheerende Lawinenkatastrophe in Galtür, wobei es leider 39 Tote gab. Hier hat dieses Gesetz sicher wesentlich dazu beigetragen, zu helfen, ganz einfach nur zu helfen. Mit dem neuen Gesetz haben wir nun die Möglichkeit, daß auch die Bergung in finanzieller Hinsicht unterstützt werden kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren des Bundesrates! Naturkatastrophen wird es immer wieder geben, das ist ganz einfach ein Faktum. Hochwasserkatastrophen oder Dammbrüche können in jedem Bundesland Realität werden und sind es zweifelsohne auch. Daher ist es unheimlich wichtig, daß die finanzielle Grundlage der Existenzsicherung wenigstens gewährleistet ist.

Ich denke an meine Gemeinde. 1991 war mein Ort aufgrund eines Dammbruchs binnen einer Viertelstunde total überflutet, zwei Meter hoch. 80 Prozent unserer Flächen waren überschwemmt. Gott sei Dank hat es keine Toten gegeben. Damals hat man erfahren, was es heißt, wenn der Gesetzgeber die entsprechenden Rahmenbedingungen schafft, wenn der Gesetzgeber einem die Möglichkeit gibt, hier aktiv den Menschen zu helfen. Ich bin wirklich sehr dankbar dafür.

Was mir persönlich sehr wichtig erscheint: Es ist wichtig, daß nur der unmittelbare Sachschaden abgegolten wird, daß es von seiten der Gemeinde eine Kommission dafür gibt und Richtlinien und Grundvoraussetzungen in diesem Bereich geschaffen werden, die dafür sorgen, daß der Sachschaden herangezogen wird und in keiner Weise der Gewinn. Eine Abdeckung durch Versicherungen soll in keiner Weise vorgenommen werden. Das ist mir sehr wichtig.

Bei diesem Gesetz ist das Land zweifelsohne der erste Ansprechpartner, das ist unbestritten: Der Betroffene wendet sich an das Land, und das Land hat dann die Möglichkeit, einen 60prozentigen Anteil vom Bund zurückzufordern. Ich bin wirklich sehr froh, Herr Staatssekretär, daß es hier eine konstruktive und zielführende Zusammenarbeit für die Menschen in unserem Land gibt, egal, in welchem Bundesland sie leben. Der Zeitraum wird jetzt auf drei Jahre erweitert. Drei Jahre hat man die Möglichkeit, Ansprüche beim Finanzminister geltend zu machen.


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