Bundesrat Stenographisches Protokoll 654. Sitzung / Seite 75

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8. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 21. April 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatbahnunterstützungsgesetz 1988 geändert wird (1645 und 1733/NR sowie 5931/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte ebenfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

Bundesgesetz, mit dem das Hochleistungsstreckengesetz und das Bundesgesetz zur Errichtung einer "Brenner-Eisenbahn-Gesellschaft" geändert werden und Regelungen über die Einhebung und Festsetzung von Benützungsentgelt für bestimmte Hochleistungsstrecken festgelegt werden sowie

Bundesgesetz, mit dem das Privatbahnunterstützungsgesetz 1988 geändert wird.

Die Berichterstattung über diese Punkte hat Frau Bundesrätin Mag. Melitta Trunk übernommen. Ich bitte Sie um die Berichte.

Berichterstatterin Mag. Melitta Trunk: Herr Präsident! Wirklich geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Der vorliegende Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Verkehr befaßt sich inhaltlich mit folgenden Schwerpunkten:

1. Möglichkeit zur Verhängung einer vorläufigen Sicherung (Bauverbot) im voraussichtlichen Geländestreifen ab Einleitung des Trassenverordnungsverfahrens.

2. Möglichkeit, daß sich die Eisenbahn-Hochleistungs-AG und Brenner-Eisenbahn-Gesellschaft an einer europäischen, wirtschaftlichen Interessenvereinigung beteiligen.

3. Möglichkeit per Verordnung, die Eisenbahn-Hochleistungs-AG und Brenner-Eisenbahn-Gesellschaft zur Durchführung von Hochleistungsstreckenvorhaben für Dritte zu ermächtigen.

4. Klarstellung des Kostenersatzes an die Brenner-Eisenbahn-Gesellschaft.

5. Ergänzung der bestehenden Regelung, daß im Rahmen der Schieneninfrastrukturfinanzierung dieser Gesellschaft das Benützungsentgelt für ÖBB-Strecken zukommt, hinsichtlich aller für den Bund von der Eisenbahn-Hochleistungs-AG und Brenner-Eisenbahn-Gesellschaft zu bauender Strecken.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der zweite Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Verkehr befaßt sich mit dem Beschluß des Nationalrates vom 21. April 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatbahnunterstützungsgesetz 1988 geändert wird.

Das bisher geltende Privatbahnunterstützungsgesetz, welches in der Vergangenheit mehrmals verlängert wurde, war mit 31. Dezember 1998 befristet. Mit der vorliegenden Novellierung ist eine weitere Verlängerung, mit Modifikationen, vorgesehen, da es weiterhin verkehrspolitisches Ziel ist, Leistungen des Eisenbahnverkehrs der Privatbahnen abzugelten und Finanzierungsbeiträge zu ihrer Sicherung und Modernisierung zu leisten. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, daß sich durch die Novellierung keine finanziellen Auswirkungen über die bisherigen Anforderungen hinausgehend ergeben. Die Konformität mit dem EG-Recht ist gegeben.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.


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