Dieser Rail-Regulator ist als Behörde geplant, und ich gehe davon aus, daß diesbezüglich das AVG gelten wird, was bedeutet, daß er voraussichtlich dieser Entscheidungsfunktion, auch wenn man ein richterliches Organ hinzuzieht, nicht so nachkommen können wird, wie das die Kartellgerichtsbarkeit tun kann.
Aber zurück zur Vielzahl der Gesellschaften, die ich schon angesprochen habe. Wir haben heute im Bundesrat eine Anfrage bezüglich Wetterdienste eingebracht. In diesem Bereich gibt es eine ähnliche Situation, nämlich eine Vielzahl von Wetterdiensten. Es gibt eine Aussage des Bundeskanzlers zur Verwaltungsreform, in welcher das als Beispiel angeführt wurde.
Wir sehen das schon in einem Zusammenhang. Wir wollen haben, daß die Institutionen in Österreich auf ein Minimum reduziert werden, Verwaltungssynergien genutzt werden. Wozu so viele Personal- und Budgetabteilungen?
Unser zweiter Kritikpunkt, den wir im Zusammenhang mit diesen Gesetzesvorlagen sehen, ist die parteipolitische Einflußnahme und die Postenbesetzung bei den Gesellschaften, die ich schon genannt habe.
In der letzten Bundesratssitzung haben wir eine dringliche Anfrage bezüglich Postenschacher in Österreich eingebracht und haben darin auch ausgeführt, daß proporzmäßige Aufteilungen erfahrungsgemäß nicht zu einer Qualitätsverbesserung und schon gar nicht zur Schlagkraft eines Managements führen, und zwar ganz einfach deshalb, weil sich die notwendige Gruppendynamik, die heute in einem modernen Management gefordert ist, letztlich nicht ergeben kann.
Herr Bundesminister! Ich frage Sie: Planen Sie in diesem Zusammenhang Maßnahmen in jene Richtung, daß Parteipolitik zugunsten sachlicher Qualifikation zurückgedrängt wird, und werden Sie somit den Tenor des Postenbesetzungsgesetzes stärker hervorstreichen?
Ein weiterer Kritikpunkt, der von vielen hier im Bundesrat geäußert wird – auch von Bundesräten der ÖVP und der SPÖ –, ist die fehlende bestmögliche Behandlung des Kunden von seiten der Eisenbahnen. Es hat im Parlament eine Sitzung gegeben, in welcher es um die Tarifreform gegangen ist, und dabei wurde von allen Fraktionen festgestellt, daß deutliche Mängel bestehen, was die Behandlung des Kunden anbelangt. Wir glauben daran, daß jedes Unternehmen – und ein Eisenbahnunternehmen soll auch ein Unternehmen sein – den Kunden in den Vordergrund zu stellen hat und nicht die eigenen Produkte. Nicht die Nabelschau soll stattfinden, sondern der Kunde soll im Vordergrund stehen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Erfreulich ist natürlich der Umstand, daß in der vorliegenden Novelle zum Brenner-Eisenbahn-Gesetz vorgesehen ist, daß mit dem Kunden "Ausland" ebenso eine Beteiligung möglich ist.
Nächster Kritikpunkt: Wir sind schon Vorreiter in der Umsetzung der EU-Richtlinien zu unserem Nachteil. Ich frage Sie, Herr Bundesminister: Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit Länder, wie zum Beispiel Frankreich, die vorliegenden EU-Richtlinien entsprechend rasch umsetzen? Was bedeutet nämlich die Nichtumsetzung der EU-Richtlinien zum Beispiel durch Frankreich? Das bedeutet, daß auf der einen Seite französische Schienenverkehrsunternehmen nach Deutschland gehen und deutsche Schienenverkehrsunternehmen wiederum nach Österreich wollen, auf der anderen Seite aber österreichische Schienenverkehrsunternehmen keine Chancen haben.
Wie sieht im Rahmen dieser Gesetzgebung das Verhältnis zu den Bürgern aus? – Gemäß § 5 des vorliegenden Entwurfes zum Brenner-Eisenbahn-Gesetz dürfen Neu-, Zu- und Umbauten nicht vorgenommen werden – und zwar gilt das für eine bestimmte Zeit –, wenn ein Trassenverlauf bestimmt wurde. Daraus ergeben sich keinerlei Entschädigungsansprüche. Das bedeutet die Wegnahme von Rechten ohne Entschädigung, eine Art Konfiskation, und das wiederum öffnet doch in Wirklichkeit für planende Gesellschaften Tür und Tor, möglichst großdimensionierte Planungen durchzuführen.
Weiterer Punkt: Es erfolgt eine Verschiebung der budgetären Belastung – das ist eine Art Schönung des Bundesbudgets – in Subgesellschaften.
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