Bundesrat Stenographisches Protokoll 654. Sitzung / Seite 92

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den. Nun sind wir also dabei, und das bedeutet zwar Kosten, hat aber auch einen beträchtlichen Nutzen. (Bundesrat Mag. Gudenus: Ich bin nicht feindselig!) Ja, Herr General, ist recht! (Heiterkeit. – Bundesrat Mag. Gudenus: Danke! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Zur Frage des Entschädigungsanspruches für den Fall von Sicherungsmaßnahmen, den sowohl Gudenus als auch Scheuch angesprochen haben: Sie haben hier "kommunistische Enteignung" gemutmaßt. – Herr Bundesrat! Schön, daß Sie es glauben. (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Scheuch.  – Bundesrat Schaufler: Jetzt horchen Sie einmal zu!) Ich denke auch, daß das ganz zweckmäßig wäre! Sie haben vorhin geredet, jetzt rede ich! Sie können nachher darauf antworten. Machen wir uns also einen netten Nachmittag!

Herr Bundesrat! Sie können das natürlich nur von einer Seite aus betrachten und es als Enteignung bezeichnen. Ich halte das aber für Unsinn, weil es natürlich nicht darum geht, Eigentum entschädigungslos und auf Dauer wegzunehmen, sondern es geht dabei um eine Sicherungsmaßnahme, das heißt, die Nutzungsmöglichkeit wird für eine bestimmte Zeit, unter konkreten, zu umschreibenden Bedingungen beschränkt. Und dann, wenn diese zeitlich befristete Beschränkung in eine unbefristete übergeht, soll es eine Entschädigung geben.

Das ist Gegenstand der Regelung, um die es heute geht. Warum ist das vielleicht besser zu rechtfertigen, als Sie es erkennen können? (Bundesrat Weilharter: Das Justizministerium hat aber in seiner Stellungnahme ...!) – Herr Bundesrat! Machen Sie sich mit der Stellungnahme nicht lächerlich! Dies ist eine Regierungsvorlage, der der Herr Justizminister zugestimmt hat. Offensichtlich ist es uns also gelungen, seine Argumente zu entkräften, sonst hätte er nicht zugestimmt. (Bundesrat Mag. Gudenus: So sicher ist das nicht!) Das Begutachtungsverfahren ist der Regierungsentscheidung voran gegangen. Der Herr Justizminister hat ein eigenständiges Vetorecht, weil nur einstimmige Entscheidungen möglich sind. (Bundesrat Dr. Tremmel: Es ist unglaublich, daß Sie sagen, wir machen uns lächerlich, wenn wir ein Schreiben des ...!) Wenn Sie sich auf Stellungnahmen beziehen, die deutlich vor dem Regierungsbeschluß abgegeben wurden und so tun, als ob damit die Stimme des Justizministers "herbeigerufen" werden könnte, so ist das, um mich ganz zurückhaltend auszudrücken, ein nicht besonders überzeugendes Argument, Herr Bundesrat! (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrat Dr. Tremmel: Diese Überheblichkeit ist wirklich unglaublich!)

Im übrigen lassen Sie mich noch ein konkretes Gegenbeispiel anführen und dann die Begründung dafür geben, warum ich glaube, daß derartige Sicherungsmaßnahmen durchaus gerechtfertigt sind. Es gibt sowohl die Konstellation, daß ein einzelner für die Gesamtheit Lasten zu übernehmen hat, wie Gudenus das gesagt hat, und dieser eine sozusagen die Kosten hat, als auch jene, daß dieser eine relativ geschickt darin ist, zu hören, wo Projekte geplant werden könnten, und dort rechtzeitig Grund und Boden erwirbt, um beispielsweise an einer Stelle, an der eine Hochleistungsstrecke gebaut werden kann, eine Schottergrube zu betreiben. Diese rechtzeitige Verfügung dessen führt jedenfalls dazu, daß dann alle ordentlich dafür zahlen müssen, daß der gemeinsame Nutzen erzielt werden kann. Die Frage ist, ob Sie das wirklich wünschen, weil das das Gegenstück dazu ist.

Der Grund, warum wir vorläufige Sicherungsmaßnahmen in jenen Fällen ermöglichen wollen, in denen konkrete Projekte unmittelbar vor der Realisierung stehen, ist, daß wir derartige Kosten für die Gemeinschaft, die nämlich alle für einen Spekulanten zu zahlen haben, im Interesse des Gemeinwohls vermeiden wollen und müssen. Und dafür, so denke ich, sollten auch Sie Verständnis haben.

Sollte sich erweisen, daß in solchen Fällen – das wird zweifellos nicht leichtfertig verordnet werden – nachher nicht gebaut wird, dann haben Sie recht. (Bundesrat Ing. Scheuch: ... ist zu zahlen! So einfach ist das!) Aber wenn danach gebaut wird, gibt es nachher eine Entschädigung! In diesen Fällen soll nicht vorher ein einzelner ein gemeinschaftsorientiertes Projekt torpedieren oder sich daran – wie man so schön sagt – "g’sundstoßen" können.

In diesem Sinne ist es, so glaube ich, eine durchaus begründete Maßnahme. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.50


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