Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 77

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auch von Ihnen als sogenannter Wirtschaftspartei, im Nationalrat und im Bundesrat abgelehnt worden! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Glaubwürdigkeit der ÖVP, die für sich in Anspruch nimmt, die Interessen der Wirtschaft zu vertreten und damit unter anderem gegen die Arbeitslosigkeit anzukämpfen, und die Glaubwürdigkeit der Sozialistischen Partei, die für sich in Anspruch nimmt, die beste Beschäftigungspolitik zu machen, sind damit nicht nur in Frage gestellt, meine Damen und Herren, sondern bereits völlig widerlegt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Noch ein kurzes Abschlußwort zu Ihnen, Frau Kollegin Trunk, denn ich bin der Meinung, daß ich mich auch dazu nicht der Stimme enthalten muß, sondern auch eine weibliche Kollegin mit Namen nennen darf. Frau Kollegin! Sie vergessen, daß rund 165 000 Österreicherinnen und Österreicher im Jahresdurchschnitt 1998 einen Arbeitsplatz im Gastronomiebereich fanden. Nicht weniger als 46 000 Personen waren in diesem Zeitraum auch selbständig beschäftigt, Frau Kollegin Trunk! Von diesen 46 000 Personen sind zirka 30 000 Frauen, und zu diesen kommen noch zirka 15 000 Frauen hinzu, die auch im ehelichen Betrieb beschäftigt sind.

Auch wenn Sie sagen, wir sind dagegen, daß die Frauen arbeiten, wissen doch viele, daß das nicht stimmt. Wir sind nicht dagegen! Mit unserem Kinderbetreuungsscheck sind wir schon gar nicht dagegen, sondern wir sind der Meinung, es ist der Frau die Entscheidung zu überlassen, ob sie, wenn sie ein Kind hat, arbeiten will oder nicht. Dieser Meinung sind wir.

Wir als Selbständige können das nicht entscheiden, wir müssen weitermachen. Und von Ihnen, von der Sozialistischen Partei, werden diese 10 Prozent, nämlich die selbständigen Frauen, einfach ausgegrenzt. Es wird einfach gesagt: Diese brauchen nichts, diese sollen weiterarbeiten! – Wenn das Ihre sozialdemokratische Politik ist, dann liegt noch ein weiter Weg vor uns! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.43

Präsident Gottfried Jaud: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmungen über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgen getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten (Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG) geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird.


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