Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 88

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Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Ich bitte ferner jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, dem vorliegenden Beschluß im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.

13. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Personenstandsgesetz (PStG) geändert wird (1014/A und 1828/NR sowie 5945/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Personenstandsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Wilfing übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Mag. Karl Wilfing: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Personenstandsgesetz geändert wird.

Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, daß nach der derzeit geltenden Rechtslage totgeborene Kinder in Österreich keinen Vornamen erhalten. Dieser Umstand stellt für Eltern oft eine große psychische Belastung dar.

Mit der gegenständlichen Novelle soll eine weitgehende beurkundungsrechtliche Gleichbehandlung mit lebend geborenen Kindern erreicht werden, sodaß auf Wunsch der Eltern (bei unehelichen Kindern der Mutter) ein Name und die Religionszugehörigkeit für das Kind im Sterbebuch eingetragen werden.

Der Ausschuß für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

14. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Studien an Akademien und über die Schaffung von Hochschulen für pädagogische Berufe (Akademien-Studiengesetz 1999 – AStG) (1755 und 1794/NR sowie 5932 und 5946/BR der Beilagen)


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