Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 87

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15.15

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Es bedarf natürlich keiner weiteren Erörterung, daß der Abschluß eines solchen Übereinkommens mit einem Nachbarland nachhaltig zu begrüßen ist. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß es wünschenswert wäre, solche Übereinkommen mit allen Nachbarländern Österreichs zu haben. Mit der Schweiz beispielsweise besteht ein solches Übereinkommen noch nicht. Es ist in Verhandlung, aber noch nicht unterzeichnet, und ich möchte hier den Anlaß wahrnehmen, um zu bitten, diese Verhandlungen zügig abzuschließen.

Wir haben in diesem Lawinenwinter – und erst recht jetzt wieder im Zusammenhang mit der Hochwassersituation – gesehen, wie wichtig grenzüberschreitende flexible Hilfestellung ist. Sie wird auch unbürokratisch gewährt. Es gibt aber doch immer wieder Zweifelsfälle, insbesondere dann, wenn die Katastrophen – Gott sei Dank – nicht so spektakulär wie in Galtür sind. Da gibt es immer wieder Haare, die in der Suppe schwimmend gesehen werden. Weil zum Beispiel eine formal notwendige Bewilligung für eine Außenlandung nicht vorliegt, führt das in der Praxis häufig zu unverständlichen Verzögerungen des Einsatzes ausländischer Hubschrauber.

Ich erinnere daran, daß der Tiroler Landtag bereits vor zwei Jahren darauf hingewiesen hat, daß hinsichtlich der grenzüberschreitenden Flugrettung und Hubschrauberbergung zwischen Italien und der Schweiz ein sehr enges, sehr gut ausgebautes Netz und entsprechende Zusammenarbeit bestehen und daß dies zwischen Österreich und Italien beziehungsweise Österreich und der Schweiz nachahmenswert wäre. Ich möchte auch an diesen Gesichtspunkt und an dieses Anliegen des Tiroler Landtages erinnern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.17

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluß regelt Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder, weshalb dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz des Bundes-Verfassungsgesetzes bedarf.

Überdies enthält er in dessen Artikel 3 Abs. 1 und Artikel 8 Abs. 1 und 2 verfassungsändernde Bestimmungen, die gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG beziehungsweise Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedürfen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den im Artikel 3 Abs. 1 und Artikel 8 Abs. 1 und 2 des vorliegenden Beschlusses enthaltenen verfassungsändernden Bestimmungen gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG beziehungsweise Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG beziehungsweise Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlußerfordernisse angenommen.


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