Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 96

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Zusatz zum Konkordat gewährleisten, daß auch dann, wenn diese Akademien Hochschulen sind, die Förderung im Ausmaß der Personalressourcen-Zurverfügungstellung gegeben ist.

Wir sind also an der Arbeit, die gesetzliche Grundlage für Hochschulen für pädagogische Berufe vorzubereiten und daneben sämtliche Rahmenbedingungen zu verhandeln, sodaß eine geordnete Überführung der Pädagogischen Akademien in Hochschulen in spätestens acht Jahren gewährleistet sein wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.51

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung, die über die vorliegenden Beschlüsse getrennt durchgeführt wird.

Die erste Abstimmung führen wir durch über den Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Studien an Akademien und über die Schaffung von Hochschulen für pädagogische Berufe.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerschaftsgesetz 1998 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

17. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 geändert wird (1058/A und 1797/NR sowie 5949/BR der Beilagen)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite