Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 95

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Es ist ein Gesetz, mit dem eine Weiterentwicklung der Pädagogischen Akademien zu Pädagogischen Hochschulen erreicht werden soll.

Es gibt sehr wohl Unterschiede zwischen Hochschulen und Universitäten, und es gibt sehr wohl Merkmale, an denen eine hochschulartige Ausbildung erkannt wird. Es gibt eine Diplomanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union – das ist die Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 –, in der klar festgehalten wird, daß eine bestimmte Bildungshöhe aus der inneren Struktur erkennbar sein muß, zum Beispiel aus der Lehrfreiheit, der Verbindung von Forschung und Lehre, Lernfreiheit, pädagogischen Autonomie, Studierendenvertretung als Körperschaft des öffentlichen Rechts – um nur einige Merkmale zu nennen.

Wenn Hochschulen und Universitäten automatisch dasselbe wären, dann frage ich mich, warum die bisherigen Hochschulen für Musik oder die bisherigen Hochschulen für Kunst unbedingt zu Universitäten ernannt werden mußten. Sie waren vom Level her eben nicht dasselbe, sondern es ist richtig, daß an den Hochschulen, daß an den Fachhochschulen eine auf wissenschaftlicher Basis fundierte, praxisorientierte Berufsausbildung geleistet wird, daß aber an den Universitäten sehr wohl eine wissenschaftliche Berufsvorbildung geleistet wird, weil die Ausbildung an einer Universität nicht direkt auf Berufsfelder hin orientiert ist. Ich denke, daß man diese Unterschiede sehr wohl sehen muß.

Meine Damen und Herren! Das Akademien-Studiengesetz bildet einen Lückenschluß in den gesamten Bemühungen, dem Schulbereich, den verschiedenen Schulen in Österreich mehr Autonomie und mehr Selbständigkeit zu geben. Wir haben die Autonomie und die Selbständigkeit an den Pflichtschulen und an den Bundesschulen umgesetzt. Die Akademien haben noch gefehlt. Das war die erste Zielsetzung für dieses Gesetz.

Die zweite Zielsetzung ist es, daß wir in der Europäischen Union nachweisen können, daß durch die Möglichkeit der Eigenbestimmung auch diese hochschulartige Organisation gewährleistet ist. Wir haben in Verhandlungen mit der Europäischen Union sehr wohl erreicht, daß die Diplome der Pädagogischen Akademien adäquat der Ausbildung an Pädagogischen Hochschulen für Pflichtschullehrer im EU-Bereich anerkannt werden.

Es waren dafür zwei Bedingungen gestellt. Die eine Bedingung war, daß eine Durchstiegsmöglichkeit der Lehrer und Lehrerinnen aus dem Pflichtschulbereich in ein Hochschulstudium gegeben ist. Das haben wir mit dem Universitätsstudiengesetz erreicht, indem eine Ausbildung an der Pädagogischen Akademie bei einem Weiterstudium in einschlägigen Bereichen als erster Studienabschnitt anerkannt wird. Die zweite Bedingung war die hochschulähnliche Organisationsform, die in den Richtlinien der Diplomanerkennungsrichtlinie genau festgehalten ist. Dies haben wir ebenfalls erfüllt.

Der dritte Beweggrund für dieses Gesetz ist es, den Pädagogischen Akademien den Auftrag zu geben, an der Weiterentwicklung zu Pädagogischen Hochschulen zu arbeiten, und zwar mit einer Kommission, die wir einsetzen. Wir haben auch ein genaues Ziel und einen Zeitraum festgehalten, und wir wollen eine geordnete Überführung. Wir wollen also kein Management by Chaos – daß man einfach sagt: So, jetzt seid ihr Hochschulen! –, sondern wir wollen eine geordnete Überführung, in der wir uns zuerst die gesetzliche Grundlage überlegen und zweitens die Rahmenbedingungen schaffen, nämlich sowohl im Besoldungsbereich als auch in allen anderen Bereichen, die dafür notwendig sind.

Ich erinnere zum Beispiel an den Organisationsgrad. Wir haben 14 Pädagogische Akademien, vier Berufspädagogische Akademien, 62 Einrichtungen der Lehrer-Aus- und -weiterbildung. Man wird wohl zu einer – wie es auf Neuhochdeutsch heißt – "Clusterbildung", das heißt, zu einem Zusammenarbeitsmodell kommen müssen. Diese Möglichkeit ist ebenfalls in diesem Gesetz grundgelegt: daß diese Zusammenarbeitsmodelle erprobt und verwirklicht werden sollen.

Außerdem müssen wir mit den kirchlichen Akademien, mit dem Konkordat in eine Diskussion eintreten. Denn ich halte es nicht für eine Zweigleisigkeit, daß wir staatliche Akademien und kirchliche Akademien haben – diese sind übrigens sehr gut –, sondern wir müssen durch einen


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