Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 94

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Die Steigerung der Autonomie der Lehrerbildungseinrichtungen steht im Dienste der Autonomie des Lehrers, und diese wiederum im Dienste der Autonomie des Schülers und damit eines mündigen Menschen. Wenn durch diese Weiterentwicklung auch formal – da betone ich ausdrücklich "formal" – der internationale Standard erreicht wird, dann ist das eine positive und sicherlich sehr willkommene Beigabe.

Meine zweite Überlegung aus meiner Sicht als Standesvertreterin im Pflichtschulbereich betrifft das Thema der Finanzierung dieser künftigen Lehrergeneration. Denn dazu hat es im Nationalrat einige Äußerungen – zum Teil konträre Anmerkungen – gegeben. Die eine war: Warum werden Lehrer, die in der allgemeinbildenden Pflichtschule und in der Unterstufe der AHS dieselbe Altersgruppe von Schülern und nach demselben Lehrplan unterrichten, unterschiedlich bezahlt? – Ich kann dieser Überlegung durchaus etwas abgewinnen. (Beifall des Bundesrates Payer. )

Eine weitere Überlegung, die eigentlich dagegenspricht, hat ein Abgeordneter folgendermaßen ausgedrückt: Das können wir uns sowieso nicht leisten. – Er hat damit die besoldungsrechtliche Gleichstellung als logische Folge dieser Ausbildung gemeint. Meint er damit, daß es deshalb zu keiner Weiterentwicklung kommen darf und daß es deshalb einen Stillstand geben muß? Was ist dagegen einzuwenden, wenn künftig bei Vergleichbarkeit der Ausbildungshöhe dadurch die gleiche Bezahlung durch gleiche Leistung erreicht wird? – Das wäre aus meiner Sicht sicherlich ein erwünschter und positiver Nebeneffekt. Ich denke, wir könnten es uns leisten. Lassen wir doch die Statistiker den Rechenstift spitzen!

Im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtschulen in Oberösterreich sind derzeit 50 Prozent der Lehrer zwischen 40 und 50 Jahre alt. Diese Lehrer werden in zehn Jahren zwischen 50 und 60 sein, und dann wird – im Gegensatz zu den unmittelbar nächsten Jahren – jährlich eine große Zahl von Pensionierungen einsetzen, Pensionierungen von sogenannten teuren Lehrern, die wiederum einen großen Einstellungsbedarf von jungen, kostengünstigeren Lehrern bedingen wird. Kostengünstiger werden sie, so glaube ich, auch dann sein, wenn es zu einem neuen Besoldungssystem kommen wird – ich sage das einmal optimistisch, davon ist schon die Rede –, einem Besoldungssystem, bei dem es höhere Anfangsbezüge und eine flacher verlaufende Kurve geben wird.

Der Finanzminister darf eben in den bevorstehenden Jahren des Schülerrückgangs – das kann man bereits genau berechnen, denn diese Geburtenzahlen gibt es schon; das sind keine Prognosen, sondern man weiß genau, welche Auswirkungen es auf die Schülerzahlen und damit auf die Lehrerposten haben wird – nicht mit Kürzungen der Personalkosten reagieren, sondern muß vorausschauend und zeitgerecht budgetär Vorsorge für diese Entwicklung treffen. Lehrer sollen durchaus nach dem Niveau ihrer Ausbildung und nach dem Gewicht ihrer Leistung bezahlt werden.

Mit diesen Überlegungen werden wir uns im Laufe dieses Entwicklungszeitraumes auch auseinandersetzen. Der erste Schritt, der die Weiterentwicklung der Pädagogischen Akademien einleitet, wird mit der Beschlußfassung zu diesem Gesetz gesetzt, für das ich mich auch bei unserer Ministerin herzlich bedanke.

Ich darf ankündigen, daß meine Fraktion gegen dieses Gesetz keinen Einwand erheben wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.45

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin. – Bitte.

15.45

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Ich möchte eines unmißverständlich klarstellen: Dieses Akademien-Studiengesetz ist kein Gesetz, mit dem eine gleiche Lehrerausbildung für Lehrer an AHS und Lehrer an Pflichtschulen erreicht werden soll.


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