Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 101

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich bin der Meinung, daß dabei vor allem auch die Teamfähigkeit gefördert wird, welche im Berufsleben vor allem auch in Zukunft von sehr großer Bedeutung sein wird. Daher kann ich diese Einführung nur begrüßen.

Auch die Kosten wurden angesprochen: Natürlich kostet das etwas, und ich bin auch der Meinung, daß die Kosten transparent sein müssen. Ich bin aber auch der Meinung, daß Bildung eben Geld kostet und wir, wenn wir ein entsprechendes Bildungssystem haben wollen, in dieses auch investieren müssen.

Auch das Aufsteigen mit einem "Nicht genügend" wurde angesprochen: Auch das ist nichts Neues. Das Antreten zu einer Abschlußprüfung mit "Nicht genügend" ist nichts Neues; dieses "Nicht genügend" muß jetzt auch während der Reifeprüfung beziehungsweise Abschlußprüfung durch eine entsprechende Jahresprüfung kompensiert werden.

Ich möchte jetzt noch zwei Bemerkungen zum Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz machen, werde mich aber wirklich ganz kurz halten, weil Kollege Payer dann noch einiges dazu sagen wird: Grundsätzlich ist festzuhalten, daß sehr viele positive und gute Neuerungen in dieser Gesetzesänderung enthalten sind. Ich möchte erstens erwähnen, daß nun den Landesschulräten die Möglichkeit gegeben wird, von der starren Regelung nach dem Dienstalterprinzip bei der Vergabe der Leitervertretung abgehen zu können. Es war bisher sehr häufig der Fall, daß der Dienstälteste diese Leitervertretung nicht durchführen wollte und unter Umständen auch nicht konnte, weil er bestimmte Defizite etwa im Administrationsbereich hatte. Daher begrüße ich es sehr, daß hier eine Veränderung vorgenommen wird.

Zwei Sätze noch zur Aufhebung der Deckelung der Absetzstunden-Höchstzahl für die Kustodiate. Ich begrüße diese Regelung. Ein Wermutstropfen dabei ist, daß für die allgemeinen Absetzstunden – also etwa für die Korrektur von Heften – die Deckelung mit vier Stunden geblieben ist. Ich meine, es wäre auch der Überlegung wert, ob man den Schulen nicht auch diesbezüglich größere Flexibilität gewähren sollte.

Insgesamt begrüßen wir diese Veränderungen und werden dagegen keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der SPÖ.)

16.10

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Pühringer. – Bitte.

16.10

Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Ich wähle nur einen ganz kurzen Ausschnitt aus dem LDG für meine Wortmeldung, einerseits um nicht all das zu bringen, was sicherlich die Redner nach mir zum Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz noch anmerken werden, andererseits aber um aufzuzeigen, daß wir es uns nicht so einfach machen dürfen, uns zurückzulehnen und zu sagen: Wir sind dagegen! Wir regeln im Dienstrecht der Lehrer nichts, weil wir uns etwas ganz anderes vorstellen.

Wir haben vor gut einem Jahr im Bundesrat Neuerungen im Schulorganisationsgesetz und im Schulunterrichtsgesetz beschlossen. Den Begriff "wir" muß ich natürlich auf die ÖVP und die Sozialdemokratische Partei eingrenzen, denn es war ein Mehrheitsbeschluß. Diese Neuerungen haben Änderungen im Schuleingangsbereich gebracht, unter anderem die Möglichkeit, schulpflichtige, aber noch nicht schulreife Kinder und solche, die im Laufe des ersten Schuljahres in die Vorschulstufe abgestuft werden, integrativ in der ersten Schulstufe mitzubetreuen. Das erfordert natürlich eine Neuorganisation des Lehrereinsatzes, ähnlich wie wir das von der Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf kennen. Es ist daher nur folgerichtig, wenn wir nun im LDG auch die dienstrechtliche Anpassung vornehmen, sowohl für die betroffenen Lehrer als auch für die Leiter, auf die wahrscheinlich Kollege Saller eingehen wird, der selbst Leiter im Pflichtschulbereich ist.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite