Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 104

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sind. Lehrer und Lehrerinnen kosten allerdings Geld. Deswegen sind auch 80 Prozent meines Bildungsbudgets Personalkosten, und darauf bin ich stolz! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Außerdem bin ich froh, daß es uns gelungen ist, in den letzten Jahren zusätzlich 5,5 Milliarden Schilling für diese Personalkosten im Budget zu haben, damit wir tatsächlich allen Schülern und Schülerinnen mit gut qualifizierten Lehrern die besten Möglichkeiten bieten können.

Ich glaube, daß mit diesen Gesetzen, die wir heute beschließen, kein "Fleckerlteppich" gemacht wird, sondern die Umsetzung von wichtigen schulpolitischen Impulsen in den Gesetzesmaterien logisch fortgeführt wird. – Ich danke dem Bundesrat jedenfalls für die Unterstützung in diesen Bereichen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.23

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Daher ist die Debatte geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung, die über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates getrennt erfolgt.

Die erste Abstimmung, die wir durchführen, betrifft den Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird.


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