Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 106

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

der Russischen Föderation ein hervorragendes Instrument zur Verbesserung der Beziehungen und zur Festigung des gegenseitigen Verstehens darstellt.

Die in Artikel 17 vorgesehene Gemischte Kommission ist natürlich gefordert, dieses Papier auch mit Leben zu erfüllen. Dafür sind regelmäßige Treffen notwendig und nicht, wie im Vertrag vorgesehen, zumindest alle drei Jahre.

Hohes Haus! In Artikel 13 des vorliegenden Vertrages legt fest – ich darf zitieren –: "Die Vertragsparteien ermutigen zur Entwicklung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Tourismus als wichtiges Mittel, um die kulturellen Werte des jeweils anderen Landes kennenzulernen." – Meine Damen und Herren! Somit ist auch eine wirtschaftliche Komponente dieses Vertrages klar gegeben, und dem Organisationstalent in bezug auf Kulturreisen in beide Richtungen sind keine Grenzen gesetzt.

Meine Damen und Herren! Mögen sich die Erwartungen erfüllen, die man in diesen Vertrag setzt, und möge sich das gegenseitige Verständnis im Sinne einer guten Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit vertiefen!

Wir Freiheitlichen werden dem Antrag, dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, beitreten. (Allgemeiner Beifall.)

16.29

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Da der vorliegende Beschluß Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.

22. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über den Eisenbahndurchgangsverkehr des österreichisch-ungarischen Industrieparks in der Umgebung der Stadt Szentgotthárd samt Beilage (1572 und 1817/NR sowie 5954/BR der Beilagen)

23. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend das Protokoll zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino infolge des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union samt Schlußakte, Gemeinsamer Erklärung und Anlage (1634 und 1818/NR sowie 5955/BR der Beilagen)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite