Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 111

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Erhard Meier das Wort. – Bitte.

16.47

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Bundesrat! Ich möchte ganz kurz zu diesen drei Gesetzesvorlagen Stellung nehmen.

Zum ersten geht es um das Abkommen, in dem eine Berechtigung für grenzüberschreitende österreichische Transporte bei Szentgotthárd durch Ungarn erteilt wird, wobei auf ungarischem Gebiet keine Waren zugeladen oder entladen werden und keine Personen ein- und aussteigen dürfen. Es handelt sich also um einen Verkehr unter Bahnverschluß. Im allgemeinen werden keine Grenzkontrollen durchgeführt, es könnten aber Kontrollen in Szentgotthárd durchgeführt werden.

Auch wenn dies nicht als internationaler Gütertransport gilt, sind die Rechtsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter und die Bedingungen bezüglich Verwendung entsprechender Fahrzeuge einzuhalten. Die ungarischen Eisenbahnen stellen die Einrichtungen für einen sicheren Betrieb gegen Entgelt zur Verfügung. Die Abgeltung irgendwelcher Schäden ist in Artikel 3 des Abkommens geregelt. Dieses enthält auch Regelungen betreffend das Dienstverhältnis der jeweiligen Bediensteten.

Da im Bereich Heiligenkreuz ein Wirtschafts- und Industriepark errichtet werden soll, der aus Kostengründen keinen innerösterreichischen Schienenanschluß erhalten kann, ist die Mitbenützung von ungarischen Eisenbahnanlagen sozusagen als Korridorverkehr die beste und wirtschaftlichste Lösung für Österreich, welche der wirtschaftlichen Entwicklung im Burgenland – vor allem im Bereich Heiligenkreuz – zugute kommt und nach den INTERREG-II/PHARE-CBC-Programmen der EU für das Projekt eines grenzüberschreitenden Businessparks dient.

Ich nehme an, daß Herr Bundesrat Payer als burgenländischer Bundesrat noch genauer dazu Stellung nehmen wird. Dieses Abkommen ist daher zu befürworten und wird von der sozialdemokratischen Fraktion des Bundesrates sehr positiv zur Kenntnis genommen und befürwortet.

Das zweite Abkommen betrifft die Zusammenarbeit und Zollunion zwischen der EWG und der Republik San Marino. Dieses Abkommen ist aufgrund der EU-Erweiterung durch Finnland, Schweden und Österreich notwendig geworden; es war eine Anpassung durch diese Staaten erforderlich.

Wir wissen, daß die Republik San Marino, obwohl sie für die Gemeinschaft ein Drittland ist, engstens wirtschaftlich mit Italien verbunden war und ist, daß eine Zollunion bereits mit der EWG – jetzt EU – bestanden hat und daß diese Zollunion logischerweise wegen der langwierigen Ratifizierungsverfahren – die letzte Ratifizierung mit den zwölf EU-Staaten fand erst 1997 statt – durch ein Interimsabkommen bereits 1992 in Kraft getreten ist.

Die Republik Österreich tritt nun innerhalb der EU dem ursprünglichen Stammabkommen bei, welches eine Zollunion vorsieht und die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, sozialem und kulturellem Gebiet fördert. Da es sich aufgrund der Realsituation eher um eine rechtliche Grundlagenbestätigung handelt, ist jede Diskussion fast müßig. Daher beschränke ich mich darauf zu sagen, daß der Bundesrat diesem Abkommen zustimmen möge.

Der dritte Beschluß betrifft das Europol-Übereinkommen zwischen den Niederlanden und Österreich. "Europol" ist das Europäische Polizeiamt, das seinen Sitz in den Niederlanden hat. Aufgrund von Artikel K.3 und Artikel 41 Abs. 2 des EU-Vertrages kam es zur Errichtung von Europol zur zentralen Datensammlung, zum Austausch von Informationen und zur Bekämpfung der internationalen Kriminalität, des Terrorismus und des Drogenhandels. Dabei wurde aus gewissen Gründen der Schutz der Europol-Beamten notwendig, sodaß damals vorgeschlagen und beschlossen wurde, diesen Beamten gewisse Privilegien und Immunitäten wie im Ausland tätigen Diplomaten zuzuerkennen.


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