Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 125

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Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. (Ruf bei den Freiheitlichen: Und der Herr Minister?)

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch nicht.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

29. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957 geändert wird (1670 und 1812/NR sowie 5961/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 29. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Johann Kraml übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Johann Kraml: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates hat folgende Ziele zum Inhalt:

Vereinfachung durch Anknüpfung der Gebührenpflicht ausschließlich an die behördliche Erledigung. Hinsichtlich der Visagebühren Anpassung an zwingende Regelungen der Schengener Übereinkommen.

Entrichtung der Gebühr auch auf andere Weise als durch Verwendung von Stempelmarken.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. André d'Aron. Ich erteile es ihm.

17.46

Bundesrat Dr. André d'Aron (Freiheitliche, Wien): Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe in meiner vorangegangenen Rede zu einem Gesetz Stellung genommen und habe Sie, Herr Bundesminister, gefragt, ob Ihr Wirtschaftsverständnis tatsächlich dem entspricht, was im Staatsdruckereigesetz steht. Wir sind hier im Hohen Haus, es geht um eine Diskussion. Ich werde auch im Zusammenhang mit dem Gebührengesetz diverse Fragen aufwerfen und würde es einem demokratischen Verständnis des Finanzministers zuordnen und entsprechend finden, wenn zu unseren Ausführungen doch in irgendeiner Weise Stellung bezogen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das Gebührengesetz 1957 soll nunmehr durch eine neuerliche Novelle und unter Bezugnahme auf das Schengener Übereinkommen novelliert werden. Das betrifft selbstverständlich den Bereich Reisedokumente. Auf der anderen Seite sollen den Gebührenpflichtigen gegenüber Vereinfachungen hinsichtlich der Gebührenentrichtung, und zwar durch die Möglichkeit der Bezahlung mit Eurochequekarte mit Bankomatfunktion oder mit Kreditkarte, gewährt werden. – So weit, so gut.


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