In diesem Zusammenhang stellte sich bereits in der Vergangenheit die Frage, warum für Stellen des Bundes – zum Beispiel auch für das Parlament – de facto gesetzlich ein Kontrahierungszwang von Aufträgen für die Staatsdruckerei auferlegt wurde und die Preisfeststellung nicht vor Vertragsabschluß in Form einer Ausschreibung erfolgen darf, wie das in der Wirtschaft üblicherweise der Fall ist. Diese Frage ist vor allem im Hinblick darauf zu stellen, da es auch zu einer Abspaltung der "Wiener Zeitung" kam, welche 1998 ins Firmenbuch eingetragen wurde.
Dies ist jedoch umso bemerkenswerter, als der Gleichheitssatz und das Recht auf Erwerbsfreiheit von anderen Unternehmen, und zwar Druckereien, zu berücksichtigen ist. Ist denn die Staatsdruckerei über jeden Fehler erhaben und somit in ihrer Qualität besser als andere Druckereien einzustufen, sodaß dieser Kontrahierungszwang, der gesetzlich auferlegt wurde, gerechtfertigt ist?
Das ist einfach beantwortet. Am 22. April 1999 erfolgte durch den Bundeskanzler der Republik Österreich die Beantwortung einer freiheitlichen Anfrage betreffend Kundmachung des Mineralrohstoffgesetzes. Darin stellte der Bundeskanzler die Fehlleistungen der Österreichischen Staatsdruckerei AG dar, da eine falsche Kundmachung durch die Staatsdruckerei erfolgte und eine neuerliche Kundmachung notwendig wurde.
Nun ist es nicht so, daß wir Freiheitlichen von einer grundsätzlichen Fehlerfreiheit einer Behörde, einer Institution oder eines Unternehmens ausgehen. Fehler können überall passieren. (Ruf bei der ÖVP: Aber?!) Aber es stellt sich in diesem Zusammenhang immer deutlicher die Frage, warum gerade die Staatsdruckerei eine bevorzugte Stellung im Wettbewerb haben muß.
Wenn darüber hinaus in der vorliegenden Staatsdruckereigesetz-Novelle von einer Übertragung von Aufgaben der Österreichischen Staatsdruckerei AG, welche ihren Firmenwortlaut nunmehr in "Printmedia Austria AG" geändert haben will, an eine GesmbH ausgegangen werden kann, stellt sich immer mehr die Frage, warum noch irgendwelche Bevorzugungen der Staatsdruckerei gegeben sein sollen und nicht endlich entsprechende Ausschreibungen an die Wirtschaft gestattet werden dürfen. Da hat es auch die ÖIAG als Eigentümer leicht, einen Betrieb zu sanieren, wenn die Auftragslage immer garantiert ist. Denn es ist viel schwieriger, einen Betrieb über die Einnahmen zu sanieren, als einfach die Kosten herunterzustreichen und pro Abteilung einen Mitarbeiter wegzustreichen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Es zeigt natürlich von einem gewissen Wirtschaftsverständnis der Bundesregierung, wenn Monopolstellungen für bestimmte Bereiche gesetzlich festgeschrieben werden. Wir stellen uns daher die Frage, warum seitens der ÖVP – die mich während meiner Rede schon ein paarmal mit Zwischenrufen bedacht hat – einer derartigen Novelle und Vorgangsweise überhaupt zugestimmt werden kann. Diese Vorgangsweise widerspricht darüber hinaus auch den EU-Bestrebungen in Richtung Verbesserung und Förderung des Wettbewerbes.
Herr Bundesminister! Ich frage Sie daher: Können Sie sich wirklich zu einer Vorgangsweise bekennen, wonach Monopolstellungen für gewisse Wirtschaftsbereiche zu Lasten anderer Betriebe derselben Branche gesetzlich festgeschrieben werden? Ist das tatsächlich Ihr Wirtschaftsverständnis als Finanzminister, der doch ein Interesse daran haben muß, daß die Wirtschaft in Österreich floriert, um entsprechende Steuereinnahmen zu gewährleisten? (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat
Konecny – auf den verzögert einsetzenden Beifall Bezug nehmend –: Sie sollten Zeichen setzen!)Die Freiheitlichen sehen primär die privaten Unternehmen als Träger der österreichischen Wirtschaft und bekennen sich zum Wettbewerb – offenbar auch Sie, Herr
Konecny, wenn Sie diesen Zwischenruf machen. (Bundesrat Konecny: Mit Ihnen gerne!)Aus diesen Gründen und unter Bezugnahme auf meine Ausführungen werden die Freiheitlichen der vorliegenden Novelle nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
17.44
Vizepräsident Jürgen Weiss:
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite