Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 123

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Im Einvernehmen mit dem Herrn Präsidenten möchte ich zum Gegenstand der heutigen Sitzungsunterbrechung kurz eine Mitteilung machen.

Es wurde in einer Wortmeldung davon ausgegangen, daß der Klubobmann der Freiheitlichen Partei im Nationalrat namens des Bundesrates eine Erklärung hinsichtlich der Anwesenheit des Herrn Verkehrsministers abgegeben habe. Eine Überprüfung hat ergeben, daß eine solche Wortmeldung weder vom ihm noch von einer anderen Person, weder in der Präsidialkonferenz des Nationalrates noch in der Plenarsitzung des Nationalrates erfolgt ist, sodaß der Präsidialkonferenz des Bundesrates weitere Veranlassungen entbehrlich erscheinen.

28. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsdruckereigesetz 1996 geändert wird (Staatsdruckereigesetz-Novelle 1999) (1630 und 1771/NR sowie 5960/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 28. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Staatsdruckereigesetz 1996 geändert wird (Staatsdruckereigesetz-Novelle 1999).

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Alfred Schöls übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Alfred Schöls: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsdruckereigesetz 1996 geändert wird (Staatsdruckereigesetz-Novelle 1999), bringen.

Mit dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Abspaltung und Veräußerung des Wert- und Sicherheitsdruckes geschaffen.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. André d'Aron. Ich erteile es ihm.

17.39

Bundesrat Dr. André d'Aron (Freiheitliche, Wien): Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Gemäß Staatsdruckereigesetz 1996 wurde der Wirtschaftskörper Österreichische Staatsdruckerei per 1. Jänner 1997 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Dies folgte dem allgemeinen Trend, den wir in Österreich bei Staatsunternehmen haben. Die Aktien sollen nach diesem Bundesgesetz zunächst im Eigentum des Bundes stehen.

Insbesondere hat diese Gesellschaft nach dem Gesetzestext die Aufgaben erhalten, Druckprodukte für die Bundesdienststellen herzustellen sowie die Drucklegung und den Vertrieb des Bundesgesetzblattes und von Protokollen des Nationalrates und des Bundesrates durchzuführen. Die Preise sind nach kaufmännischen Grundsätzen festzusetzen – ich zitiere den Gesetzestext –, wobei die Tarife für Veröffentlichungen im Amtsblatt zur "Wiener Zeitung" – das ist dann auch ein Bestandteil der Produktpalette der Gesellschaft – unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen festgesetzt werden.


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