Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 122

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das ist verfassungsmäßig überhaupt nichts Neues. Diese Regelung gibt es bereits in Deutschland.

Ich mahne hier auch ein – und richte diese Mahnung an den zuständigen Minister beziehungsweise an das zuständige Ministerium –, daß Vorschläge, die schon lange diskutiert worden und völlig außer Streit gestanden sind, in eine solche Novellierung selbstverständlich miteinfließen sollten.

Die andere Erleichterung, die Stefan Prähauser gefordert hat, ist ein bißchen schwierig durchzuführen. Denn Wahlkarten werden bis Donnerstag, 13 Uhr, ausgegeben. Warum wird das so gehandhabt? – Weil das im Wählerverzeichnis, das an die einzelnen Sprengelwahlbehörden weitergereicht wird, vermerkt werden muß. Auch wenn ich das elektronisch mache, muß ich es irgendwo vermerken. Also wäre die wesentlich bessere Lösung diejenige, daß ich heute mit Wahlkarten wähle.

Was den Wahlschluß bei der EU-Wahl betrifft – auch das ist angesprochen worden –, so muß ich auf § 66 der Europa-Wahlordnung verweisen, der das imperativ vorsieht. Das Ministerium hat diese Interpretation geliefert. Meine Damen und Herren! Gescheitert – das darf ich ebenfalls sagen, um den täglichen Ablauf darzustellen – ist eine einheitlich verkürzte Wahlzeit auch daran, daß sich die einzelnen Großbereiche – ob Wien, Linz, Graz oder sonst einer; wir haben von Graz aus versucht, die Wahlzeit kürzer anzusetzen – letztlich nicht einigen konnten. Damit hat auch das Ministerium letztlich das Recht verloren. Es mußte darauf hinweisen, daß erst um 22 Uhr mit der Auszählung zu beginnen ist.

Aber wenn man dann darüber einen Artikel liest – es stimmt, daß sich nicht alle EU-Staaten an den Wahlschluß um 22 Uhr halten; dazu könnte man die verschiedenen Zeiten dartun –, merkt man, daß es an der Zeit wäre – das ist ein Rat an das zuständige Ministerium –, über Brüssel eine einheitliche Regelung einzuführen. Denn diese Leute wollen gewählt werden! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Mit dem Zentralismus, der in dieser Hinsicht gehandhabt wird und dessen Regelung wir quasi in Musterschülerfunktion erfüllen – während sich die anderen nicht daran halten –, sind wir zuerst die Musterschüler, werden wir aber letztlich die Leute vergrämen, und dadurch wird die Wahlbeteiligung sinken. Ich fürchte – und hoffe, daß es nicht eintritt –, daß sie unter 50 Prozent sinkt; dann sind wir auch noch lächerlich. Das sollten wir vermeiden!

Ergo dessen wäre ein Ersuchen direkt nach Brüssel zu richten, daß § 66 der Wahlordnung geändert wird, um der Demokratie zum Recht zu verhelfen, damit der wahlmüde Bürger – das ist auch einer der Gründe, die zu dieser Wahlmüdigkeit beitragen – wieder sagt: Eigentlich zerbrechen sich die politisch tätigen Menschen diesbezüglich richtigerweise auch den Kopf. – Soviel zum Schluß als meine Anregung.

Darüber hinaus werden wir, weil das Wahlrecht durch diese Schablone vereinfacht wird – Kollege Böhm hat es schon ausgeführt –, unsere Zustimmung gerne geben und keinen Einspruch erheben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.36

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.


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