Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 53

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Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich beschränke mich daher auf die Verlesung des Antrages:

Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 3: Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Markenschutzgesetz 1970 und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 geändert werden (Markenrechts-Novelle 1999).

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich beschränke mich daher wieder auf die Verlesung des Antrages:

Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 4: Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor, ich beschränke mich wieder auf die Verlesung des Antrages:

Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Als erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Haunschmid. – Bitte.

11.21

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Das Patentanwaltsgesetz zur Sicherheit der Krankenfürsorge für die Patentanwälte ist eine Notwendigkeit. Die Markenrechts-Novelle zum Schutze unserer Marken ist zu begrüßen. Wir Freiheitlichen stimmen diesen beiden Beschlüssen gerne zu.

Aber vor mir liegt dieses unbeschreiblich dicke Papier, das eine Verwaltungsvereinfachung bringen soll und nichts anderes darstellt als eine unnötige Fleißaufgabe eines sehr regen Wirtschaftsministers.

14 Länder in der EU-Gemeinschaft brauchen kein EU-Währungsangabengesetz, unser Minister aber behauptet, Österreich brauche eines, und zwar schon deswegen, weil wir eine neue Kommission brauchen. Nennen wir es ruhig Arbeitsplatzbeschaffung oder Aufstockung anstatt schlanker Staat, denn mit § 19 wird eine Euro-Preiskommission eingeführt. Sie können sich jetzt ruhig herausreden, Herr Minister, indem Sie sagen, daß diese Kommission als Preisauszeichnungskommission bereits bestanden hat und sich jetzt nur umschulen lassen muß. Aber – ich hätte es beinahe vergessen – es kommen auch noch Sachverständige vom Gewerkschaftsbund, vom Städtebund, vom Gemeindebund, vom Länderbund dazu. – Es kommt also eine weitere Flut der Bürokratie auf uns zu.

Die Zweischneidigkeit, mit der hier bei dieser Gesetzgebung wieder einmal von seiten der ÖVP vorgegangen wurde, ist beispielgebend und sollte eigentlich, meine Damen und Herren, alle unsere Unternehmer vom Sessel reißen. Die Stellungnahme der Wirtschaftskammer war nämlich folgende: Dieses Gesetz führt zu einer isolierten Stellung Österreichs innerhalb der EU und zu einer erheblichen Inländerdiskriminierung für die heimischen Wirtschaftsbetriebe. – Das wird


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