Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 74

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Wünschenswert wäre noch eine kollektive Klagemöglichkeit in diesem Bereich, um zu verhindern, daß ausländische Arbeitnehmer aufgrund ihrer unter Umständen kurzfristigen Anwesenheit in Österreich oder aus Unkenntnis ihrer Rechte nicht versuchen, diese Rechte durchzusetzen.

Noch einige Bemerkungen zur zweiten Materie, die wir heute zu beschließen haben, nämlich die Änderungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz. Ich halte diesen Schritt, der durch die Änderungen und die Nachvollziehung von Klarstellungen einer anderen Gesetzesmaterie notwendig geworden ist, für äußerst nützlich. Obwohl die Situation der betroffenen Frauen an und für sich mit Problemen behaftet ist, die es gilt, in anderen Bereichen zu verbessern, ist dieser Schritt, nämlich Personen in die Sozialversicherung einzubeziehen, die andernfalls der völligen Schutzlosigkeit ausgeliefert sind, sehr zu begrüßen! Es ist mir jedoch durchaus klar, daß auch diese begünstigte Finanzierung dieser Gruppe von Menschen, vor allem von Frauen, nicht ganz leichtfallen wird.

Eine Verbesserung all dieser Probleme zu erreichen ist, wie gesagt, durch dieses Gesetz nicht möglich, denn dazu wären andere gesellschaftliche Denkansätze notwendig beziehungsweise diese Denkansätze in anderen Gesetzesmaterien weiter zu vollziehen. Dennoch stehen wir dieser Änderung sehr positiv gegenüber. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

12.40

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. Ich erteile ihm dieses.

12.40

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird den unter Tagesordnungspunkt 13 genannten Gesetzesvorlagen die Zustimmung nicht geben. (Bundesrätin Schicker: Hätte uns auch gewundert!) Ich darf das wie folgt begründen:

Es ist darin einerseits die Aufhebung von bisherigen Sanktionen vorgesehen, das heißt, der Ausschluß von weiteren öffentlichen Aufträgen wird aufgehoben, andererseits wird damit jedoch wieder eine Sanktionsmöglichkeit geschaffen, die eigentlich dazu im Widerspruch steht, nämlich die Haftung oder die Bürgschaft von Generalunternehmen gegenüber Subunternehmen.

Meine Damen und Herren! Das stellt erstens einen klaren Widerspruch in sich dar und ist zweitens auch eine eigenwillige und eigenartige österreichische Gesetzesbegründung, weil wir wissen, daß es in anderen Bereichen sehr wohl anders ist, ich sage nur: Stichwort Konsumentenschutzregelung, Produkthaftung! Dort ist sehr wohl die Ursprungshaftung, also die Herstellerhaftung gegeben. In dieser Vorlage soll nun eine neue Rechtsmaterie in der Form geschaffen werden, daß quasi Generalunternehmer für Subunternehmer haften. Gleichzeitig finden wir es nicht richtig, daß generell die Weitergabe eines öffentlichen Auftrages an Subunternehmer, wenn deren Anteil über 50 Prozent ist, untersagt wird.

Das ist für uns Grund genug, dem Tagesordnungspunkt 13 unsere Zustimmung nicht zu geben.

Dem Tagesordnungspunkt 14, den Änderungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, werden wir, wie ich bekanntgeben darf, sehr wohl zustimmen. Ziel dieser Novelle ist es, daß Notstandshilfebezieher, die aus irgendwelchen anderen Gründen einen zu hohen Unterhalt erhalten, einen Zugang zur Selbstversicherung haben sollen. Dieser Zugang zur Selbstversicherung sollte erleichtert werden, da diese Gruppe bisher vom Sozialsystem und von der Sozialversicherung quasi ausgeschlossen war.

Meine Damen und Herren! Auch wenn man dieser Gesetzesmaterie zustimmt, sollte man darüber nachdenken, warum es in Österreich überhaupt zu solch einer Fülle an Notstandshilfebeziehern kommen konnte. Diesbezüglich hat die Arbeitsmarktpolitik klar versagt. Diese Beschlußfassung heute ist eigentlich das Eingeständnis, daß die Arbeitsmarktpolitik versagt hat.


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