Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 111

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und Pensionsrecht, zurückziehen wird. Die vorliegende Novelle regelt auch wichtige Fragen im Schul-, Exekutiv- und Militärbereich. Es wird die gesetzliche Grundlage für eine Bundespensionskasse geschaffen. Damit wird eine besoldungsrechtliche Verbesserung ermöglicht.

Schwerpunkt ist auch die Umsetzung einschlägiger EU-Richtlinien betreffend Verbesserungen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes, zum Beispiel im Bereich der Land- und Forstarbeiter sowie beim Jugendarbeitsschutz.

Die Novelle zum Bundes-Personalvertretungsgesetz, die nicht nur Rechte verbessert, sondern auch die Mitwirkungskompetenz stärkt, soll als positiver Aspekt nicht unerwähnt bleiben.

Noch so manche wichtig erscheinende Punkte könnten herausgegriffen werden, das würde aber den Rahmen meiner Wortmeldung bei weitem sprengen.

Einen Bereich allerdings möchte ich noch ansprechen. Es sind zum Beispiel auch Verbesserungen für den Rechnungshof vorgesehen, die den hohen Standard der öffentlichen Finanzkontrolle gewährleisten. Dabei soll nicht unerwähnt bleiben, daß die Prüfer mit großem Fleiß und Engagement bei der Sache sind. Durch diese Tätigkeit – auch das soll erwähnt sein –, durch die konstruktive Zusammenarbeit von Prüfern und Geprüften konnten bedeutende Einsparungen und auch Verbesserungen in verschiedensten Verwaltungsbereichen gemeinsam erreicht werden. Das ist nur ein Bereich. Es gibt noch viele solcher Bereiche, und zwar in allen Ministerien, in allen Bereichen des Bundes, des Landes und auch der Gemeinden.

An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Beamtinnen und Beamten und an alle Vertragsbediensteten, die in, wie schon gesagt, allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung das ganze Jahr über wirklich gute und konstruktive Arbeit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger leisten.

Kritisiert und geraunzt, wie man sagt, wird leider oft. Anerkennung und Dank sind dagegen eher selten. Die besonderen Leistungen und das Engagement der Säulen unserer Republik, nämlich der Beamten und Vertragsbediensteten, der Arbeitsbienen auf allen Ebenen, ob weiblich oder männlich, sollen damit ins rechte Licht gerückt sein. Danke, meine Damen und Herren!

Abschließend möchte ich noch feststellen, daß mit diesem Gesetz eine wichtige Grundlage für eine moderne, bürgernahe und serviceorientierte öffentliche Verwaltung gegeben ist. Meine Fraktion wird gegen das vorliegende Gesetz keinen Einwand erheben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.18

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Uta Barbara Pühringer. – Bitte, Frau Bundesrätin.

15.18

Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! – Er ist nicht im Saal. Meine Damen und Herren! Die vorliegende Dienstrechts-Novelle 1999 enthält auch eine Novelle zum B-DG, zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; darauf ist Kollege Gstöttner schon eingegangen. Ich möchte genau zum selben Punkt, nämlich zu den Regelungen für den Rechnungsdienst, auch eine Anmerkung treffen.

Diese B-DG-Novelle enthält Regelungen, die eine qualifizierte Nachbesetzung im Prüfungsdienst des Rechnungshofes sichern sollen. Im Bericht des Verfassungsausschusses wird als Erklärung dazu – zu Recht, merke ich an – darauf hingewiesen, daß der Personalstand des Prüfungsdienstes nur dadurch ergänzt werden kann, daß man erfahrene, qualifizierte Frauen und Männer aus anderen Bereichen – aus Bereichen des Landesdienstes und des Bundesdienstes und auch aus Bereichen der Wirtschaft – gewinnen kann. Es sei daher, so wird da angemerkt, eine attraktive Einkommensgestaltung erforderlich, damit für Spezialisten, die fachlich dafür in Frage kommen, ein Anreiz besteht, in diese verantwortungsvolle und fachlich anspruchsvolle Tätigkeit überzuwechseln.


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